Hier finden Sie Informationen und Services, mit denen Unternehmen Verbraucherinnen und Verbraucher schützen, ihr Recht durchsetzen und die Einhaltung von Regeln überprüfen können – vom Mahnen offener Forderungen über Rechtsmittel bis hin zu Petitionen und Beschwerden.
Für den Fall, dass wir Daten von Ihnen im Migrationsamt Bremen aufnehmen, gelten diese Hinweise zum Datenschutz.
Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren ab dem 25. Mai 2018
Seit dem 1. Dezember 2005 können Sie bei dem Amtsgericht Bremen in allen Verfahren nach der Zivilprozessordnung, der Strafprozessordnung und dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Dokumente in elektronischer Form einreichen. Das dafür entwickelte Verfahren hat die Kurzbereichnung "EGVP" (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach)
Wenn Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können, erhalten Sie auf Antrag Verfahrenskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig
erscheint.
Wenn Sie zu einem Termin im Familiengericht geladen sind und diesen nicht wahrnehmen können, können Sie den Termin telefonisch absagen.
Bitte beachten Sie, dass die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich ist, wenn das persönliche Erscheinen angeordnet ist. Andernfalls wird Ordnungsgeld gegen Sie festgesetzt.
Halten Sie als Behörde oder Träger der freien Jugendhilfe den Inhalt eines Mediums für jugendgefährdend, können Sie bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) ein Indizierungsverfahren beantragen oder anregen.
Du fühlst dich in deiner Familie unwohl, dir droht Verwahrlosung oder du bist in einer Krisensituation akut gefährdet? Sie beobachten die Verwahlosung eines Kindes oder einer jugendlichen Person in Ihrem Umfeld? Das Jugendamt in den Sozialzentren hilft dabei, die bestmögliche Lösung für die betroffene Person zu finden.
Sind Sie beim Fernsehen, beim Surfen im Internet oder in einem anderen Medium auf einen Inhalt gestoßen, der Ihnen für Kinder und Jugendliche ungeeignet erscheint, können Sie diesbezüglich Beschwerde bei der bremischen Landesmedienanstalt einreichen. Bei Druckerzeugnissen, Tonträgern und Computerspielen sind andere Stellen einzuschalten.
Sie möchten bei der Bremischen Bürgerschaft eine Petition einreichen.