Wenn Sie in Bremen angeln oder fischen möchten, benötigen Sie einen Fischereischein. Hier erfahren Sie mehr darüber.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Stresemannstraße am Fr. 05.09.25 um 11:10
Ihre Papiere, bitte! Sie wollen verreisen und brauchen einen Reisepass? Sie sind umgezogen und möchten Ihren Personalausweis ändern lassen?
In diesem Bereich finden Sie Informationen dazu, wo und wie Sie Ausweise, Dokumente und Urkunden beantragen, ändern oder beglaubigen lassen können. Vom Führungszeugnis über den Reisepass bis hin zur Geburtsurkunde.
Wenn Sie in Bremen angeln oder fischen möchten, benötigen Sie einen Fischereischein. Hier erfahren Sie mehr darüber.
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Bitte beachten Sie, dass wir täglich für alle BürgerServiceCenter zwischen 7 und 9 Uhr kurzfristige Termine freigeben. Sollte Ihnen kein passender Termin vorgeschlagen werden, schauen Sie gerne in diesem Zeitfenster auf dieser Seite erneut vorbei. Die aktuellen rechtlichen Vorgaben für Passfotos finden Sie unter „Weitere Informationen“ – „Hinweise zu digitalen Passfotos“. Sie möchten einen Personalausweis beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.
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Bitte beachten Sie, dass wir täglich für alle BürgerServiceCenter zwischen 7 und 9 Uhr kurzfristige Termine freigeben. Sollte Ihnen kein passender Termin vorgeschlagen werden, schauen Sie gerne in diesem Zeitfenster auf dieser Seite erneut vorbei. Die aktuellen rechtlichen Vorgaben für Passfotos finden Sie unter „Weitere Informationen“ – „Hinweise zu digitalen Passfotos“. Deutsche Staatsangehörige müssen einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen, wenn sie über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland ausreisen oder wieder einreisen. Der Inhaber eines gültigen deutschen Reisepasses genügt aber auch im Inland seiner gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht. Der Reisepass ersetzt insoweit den Personalausweis, obwohl er im Gegensatz zu diesem nicht die Anschrift des Inhabers enthält. Der Personalausweis hingegen genügt nur im Inland, in der Regel aber nicht für die Einreise in andere Länder – Ausnahmen bestehen insbesondere für Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU). Ein Reisepass kann auch für Personen unter 18 Jahren beantragt werden. Alle Informationen hierzu erhalten Sie in unserer Dienstleistungsbeschreibung "Reisepass beantragen - für Personen unter 18 Jahren" (siehe: https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.1156018.de).
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Bitte beachten Sie, dass wir täglich für alle BürgerServiceCenter zwischen 7 und 9 Uhr kurzfristige Termine freigeben. Sollte Ihnen kein passender Termin vorgeschlagen werden, schauen Sie gerne in diesem Zeitfenster auf dieser Seite erneut vorbei. Die aktuellen rechtlichen Vorgaben für Passfotos finden Sie unter „Weitere Informationen“ – „Hinweise zu digitalen Passfotos“. Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie bei den BürgerServiceCentern einen vorläufigen Personalausweis beantragen, um die Zeit bis zur Ausstellung des Personalausweises zu überbrücken.
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Für eine schnelle Bearbeitung nutzen Sie ganz bequem das Onlineverfahren beim Bundesamt für Justiz. Dort finden Sie alle weiteren Informationen und auch den "Online-Antrag Führungszeugnis". Den Link zum Online-Antrag finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Online Service" - "Online-Antrag Führungszeugnis". Eine Vorsprache im Bürgeramt ist nicht mehr notwendig.
Wir möchten einen gemeinsamen (Doppel-)Namen führen. Ich/Wir möchte/-n den in der Ehe geführten Namen ändern. Ich möchte meinen Geburtsnamen wieder annehmen. Ich möchte einen Doppelnamen führen.
Wir möchten im Ausland heiraten.
Informationen zur Befreiung von der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht. Ab sofort benötigen Siekeinen Termin für dieses Anliegen in den BürgerServiceCentern Mitte, Nord und Stresemannstrasse. Sie können dieses amExpress-Schalter erledigen. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten der Express-Schalter in den verschiedenen BürgerServiceCentern.
Falls Sie wegen einer Krankheit, eines Unfalls oder von Geburt an ein erhebliches Leiden haben, die Ihre Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft einschränken, können Sie diese Einschränkungen als Behinderung amtlich feststellen lassen. Die Behinderung darf nicht nur vorübergehend bestehen, sondern muss länger als sechs Monate andauern.
Wer auf die Jagd gehen will, braucht einen Jagdschein.