Sie sind an Informations- und Bildungsveranstaltungen des Amtes für Versorgung und Integration Bremen - Integrationsamt - interessiert? Hier erfahren Sie mehr.
Sie machen gerade Ihren Schulabschluss oder sind mitten in der Berufsausbildung?
Bei Fragen rund um Themen wie Studium, Bildung und Ausbildung sind Sie hier richtig.
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Nach dem BAföG wird eine individuelle Ausbildungsförderung gewährt, wenn Studierenden die erforderlichen Mittel für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Damit soll dem Einzelnen – unabhängig von der wirtschaftlichen Situation seiner Familie – die Ausbildung ermöglicht werden, für die er sich nach seinen Interessen und Fähigkeiten entschieden hat. Ziel ist es, allen Studierenden vergleichbare Bildungschancen zu eröffnen.
Verbindliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder für die Befreiung von der Prüfung als Steuerberater
Sie möchten sich um eine Aufnahme in einer Fachoberschule in der Stadtgemeinde Bremen bewerben?
Ausländische SchülerInnen, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, sog. Drittstaatsangehörige, benötigen für Klassenfahrten in sog. Schengenstaaten kein Visum sondern ledigl. eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis und einen gültigen Pass ihres Herkunftslands oder einen deutschen Reiseausweis für Flüchtlinge, Staatenlose oder Ausländer. Hat ein/e SchülerIn keinen gültigen Pass ihres Herkunftslandes oder befindet sie/er sich lediglich im Status der Duldung, können LehrerInnen allgemein- oder berufsbildender Schulen in Bremen für eine Klassenfahrt oder einen Schulausflug in das europäische Ausland eine sog. "Schülersammelliste" beim Migrationsamt beantragen, die die eigentlich erforderlichen Ausweisdokumente ersetzt.
Sie haben Ihre Ausbildung zum Rechtsanwalt oder zur Rechtsanwältin im Ausland absolviert und möchten nun in Deutschland arbeiten? Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen.
Wenn Sie die staatliche Pflichtfachprüfung erstmalig erfolgreich abgelegt haben, können Sie sie zur Notenverbesserung einmalig wiederholen. Ebenso können Sie im Fall des Nichtbestehens die staatliche Pflichtfachprüfung einmalig wiederholen.
Die Ausbildung in einer Fachschule ist eine Aufstiegsfortbildung, die für die Übernahme von Aufgaben auf der mittleren Führungsebene in Unternehmen vorbereitet. Wie Sie sich um die Aufnahme in eine Fachschule in der Stadtgemeinde Bremen bewerben, erfahren Sie hier.
Als erziehungsberechtigte Person können Sie entscheiden, dass Ihr Kind nicht am Religionsunterricht in der Schule teilnehmen soll.
Sie möchten in Deutschland als Ärzt:in arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation. Auch mit einer ausländischen Berufsqualifikation können Sie die Approbation erhalten. Dafür müssen Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Sie wohnen im Ausland und möchten Ihr Kind an einer Deutschen Schule anmelden? Informieren Sie sich hier über Deutsche Schulen im Ausland.
Sie können Ihre BAföG-Schuld verringern, indem Sie das Darlehen vorzeitig zurückzahlen.
Bei Ihnen ergeben sich während des BAföG-Bezuges Änderungen Ihrer persönlichen oder finanziellen Verhältnisse? Diese Änderungen müssen Sie mitteilen.
Wenn Sie BAföG erhalten, müssen Sie bestimmte Änderungen an Ihrer Person dem BVA bekannt geben.
Sie möchten sich um die Aufnahme an einem Beruflichen Gymnasium in der Stadtgemeinde Bremen bewerben?
Sie wollen ihr im Ausland erworbenes Schulabschlusszeugnis zum Zwecke der beruflichen Aus- und Weiterbildung beziehungsweise der Arbeitsaufnahme anerkennen lassen? Senden Sie uns Ihren Antrag und die vollständigen Unterlagen zu.
Mit der einmaligen Energiepreispauschale entlastet die Bundesregierung Menschen in Ausbildung, wenn sie die im Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Hier erfahren Sie mehr darüber. Die Einmalzahlung konnte zwischen dem 15. März und 2. Oktober 2023 beantragt werden. Die gesetzliche Antragsfrist zur Beantragung der Einmalzahlung für Studierende und (Berufs-)Fachschüler:innen ist abgelaufen!
Hier erhalten Sie Informationen zur Anerkennung der Gleichwertigkeit eines in einem anderen Bundesland erworbenen schulischen Abschlusses.
Wenn Sie in einem der Berufe Rechtsanwaltsfachangestellte(r), Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte(r), Rechtsfachwirt:in oder Notarfachwirt:in arbeiten möchten und nur über einen ausländischen Berufsabschluss verfügen, können Sie beantragen, dass die Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation festgestellt wird.