In Bremen kann ein Wunschkennzeichen gegen Gebühr im Voraus bei den Kfz-Zulassungsstellen oder online für 90 Tage reserviert werden.
In Bremen kann ein Wunschkennzeichen gegen Gebühr im Voraus bei den Kfz-Zulassungsstellen oder online für 90 Tage reserviert werden.
Bei Verlust oder Diebstahl Ihre Fahrzeugscheins benötigen Sie dafür einen Ersatz.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Kfz-Zulassungen am Do. 06.06.24 um 10:15
Wenn Sie ein bisher nicht zugelassenes oder ein bisher in der Bundesrepublik zugelassenes - eventuell außer Betrieb gesetztes - Fahrzeug ins Ausland ausführen möchten, benötigen Sie dazu ein Ausfuhrkennzeichen.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Kfz-Zulassungen am Do. 06.06.24 um 10:15
Für eine schnelle Bearbeitung nutzen Sie ganz bequem das Onlineverfahren beim Bundesamt für Justiz. Dort finden Sie alle weiteren Informationen und auch den "Online-Antrag Führungszeugnis". Den Link zum Online-Antrag finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Online Service" - "Online-Antrag Führungszeugnis". Eine Vorsprache im Bürgeramt ist nicht mehr notwendig.
Sie können sich mit Ihrem:Ihrer Nachbar:in nicht über den Grenzverlauf einigen? Oder Sie wollen eine Garage genau auf die Grenze bauen? Dann können Sie Ihre Grundstücksgrenze amtlich feststellen lassen.
Sie benötigen zur digitalen Weiterverarbeitung in einem Geoinformationssystem (GIS) oder Computer-Aided Design (CAD) eine digitale topographische Karte als Hintergrundbild? Oder möchten Sie mit Hilfe eines digitalen Stadtplans den Nutzer:innen Ihrer Internetanwendung Orientierung in der Stadt geben?
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde und Sie wieder ein Kraftfahrzeug fahren wollen, müssen Sie die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragen.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Fahrerlaubnisse am Mo. 12.08.24 um 14:00
Sie benötigen die Darstellung eines Flurstücks oder eines Grundstücks?
Schwerbehinderte Menschen mit Behinderungen der Merkmale G und B können besondere Parkausweise beantragen.
Falls Sie wegen einer Krankheit, eines Unfalls oder von Geburt an ein erhebliches Leiden haben, die Ihre Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft einschränken, können Sie diese Einschränkungen als Behinderung amtlich feststellen lassen. Die Behinderung darf nicht nur vorübergehend bestehen, sondern muss länger als sechs Monate andauern.