Wenn Sie einen Großhandel mit Humanarzneimitteln betreiben möchten, benötigen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit die Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Wenn Sie einen Großhandel mit Humanarzneimitteln betreiben möchten, benötigen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit die Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Wenn eine Person gestorben ist, muss eine Todesbescheinigung ausgestellt werden. Hier finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.
Sie sind Pflegeperson eines Kindes in Vollzeitpflege? Dann erhalten Sie fachliche Unterstützung und Beratung durch den Pflegekinderdienst.
Sie wollen ihr im Ausland erworbenes Schulabschlusszeugnis zum Zwecke der Arbeitsaufnahme beziehnungsweise der beruflichen Aus- und Weiterbildung anerkennen lassen? Senden Sie uns Ihren Antrag und die vollständigen Unterlagen zu.
Informieren Sie sich hier über die Aufnahme an einer Werkschule.
Sie sind Pflegeperson eines Kindes in Vollzeitpflege? Dann erhalten Sie fachliche Unterstützung und Beratung durch den Pflegekinderdienst.
Das Errichten und Betreiben einer Ersatzschule bedarf der vorherigen staatlichen Genehmigung und ist mit den erforderlichen Unterlagen bei der Senatorin für Kinder und Bildung zu beantragen.
Kinder und Jugendliche in der heilpädagogischen Vollzeitpflege bringen aufgrund ihrer beeinträchtigten körperlichen und/oder seelischen Entwicklung besondere Bedarfe mit. Diese Bedarfe erfordern eine enge und intensive Beratung der Beteiligten im Pflegeverhältnis. In Bremen unterstützt und begleitet die PiB – Pflegekinder gemeinnützige GmbH Pflegepersonen und Pflegekinder mit umfangreichen Angeboten.
Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in der sonderpädagogischen Vollzeitpflege bringen aufgrund ihrer wesentlichen seelischen, körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen besondere Bedarfe mit. Diese Bedarfe erfordern eine enge und intensive Beratung der Beteiligten im Pflegeverhältnis. In Bremen unterstützt und begleitet die PiB – Pflegekinder gemeinnützige GmbH Pflegepersonen und Pflegekinder mit umfangreichen Angeboten.
Wenn der Krankenversicherungsschutz eines Pflegekindes für notwendige Maßnahmen nicht ausreicht, kann das Amt für soziale Dienste unter Umständen erforderliche Zuzahlungen oder Eigenanteile übernehmen. In der Regel sind solche Kosten aber schon mit den monatlichen Pauschalbeträgen abgegolten.