Sie haben Ihre Ausbildung zum Rechtsanwalt oder zur Rechtsanwältin im Ausland absolviert und möchten nun in Deutschland arbeiten? Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen.
Sie machen gerade Ihren Schulabschluss oder sind mitten in der Berufsausbildung?
Bei Fragen rund um Themen wie Studium, Bildung und Ausbildung sind Sie hier richtig.
Hier finden Sie passende Beratungsangebote, Services, Anträge oder Nachweise.
Sie haben Ihre Ausbildung zum Rechtsanwalt oder zur Rechtsanwältin im Ausland absolviert und möchten nun in Deutschland arbeiten? Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen.
Sie können Ihre BAföG-Schuld verringern, indem Sie das Darlehen vorzeitig zurückzahlen.
Bei Ihnen ergeben sich während des BAföG-Bezuges Änderungen Ihrer persönlichen oder finanziellen Verhältnisse? Diese Änderungen müssen Sie mitteilen.
Wenn Sie BAföG erhalten, müssen Sie bestimmte Änderungen an Ihrer Person dem BVA bekannt geben.
Die Berufsschule bildet den schulischen Teil der dualen Ausbildung ab. Sie bereitet zusammen mit den Ausbildungsbetrieben/den Dualpartnern auf einen Abschluss auf Niveaustufe 4 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR 4) vor.
Sie möchten sich um die Aufnahme an einem Beruflichen Gymnasium in der Stadtgemeinde Bremen bewerben?
Wenn Sie in einem der Berufe Rechtsanwaltsfachangestellte(r), Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte(r), Rechtsfachwirt:in oder Notarfachwirt:in arbeiten möchten und nur über einen ausländischen Berufsabschluss verfügen, können Sie beantragen, dass die Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation festgestellt wird.
Sie möchten in Deutschland als Apotheker:in arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation. Auch mit einer ausländischen Berufsqualifikation können Sie die Approbation erhalten. Dafür müssen Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Sie möchten in Deutschland als pharmazeutisch-technische Assistent:in arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Um die staatliche Erlaubnis zu erhalten, können Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Mit der einmaligen Energiepreispauschale entlastet die Bundesregierung Menschen in Ausbildung, wenn sie die im Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Hier erfahren Sie mehr darüber. Die Einmalzahlung konnte zwischen dem 15. März und 2. Oktober 2023 beantragt werden. Die gesetzliche Antragsfrist zur Beantragung der Einmalzahlung für Studierende und (Berufs-)Fachschüler:innen ist abgelaufen!