Sie können beim zuständigen Amtsgericht (Familiengericht) den Erlass einer einstweiligen Verfügung – Gewaltschutz - beantragen.
Finanziell, sozial oder durch ein Unglück: Jeder kann in eine Notlage oder Krise geraten. Hier finden Sie Beratungs- und Serviceangebote, die Wege aus Krisensituationen aufzeigen oder Notlagen abmildern.
Neben finanziellen und sozialen Hilfen wie Sozialhilfe, Unterhaltsvorschuss oder Maßnahmen bei Insolvenz und Schulden finden Sie in diesem Bereich Informationen zum Katastrophenschutz.
Sie können beim zuständigen Amtsgericht (Familiengericht) den Erlass einer einstweiligen Verfügung – Gewaltschutz - beantragen.
Beim Tod eines Beschädigten kann Sterbegeld beantragt werden.
Das bundesweit erreichbare Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" bietet kompetente Beratung rund um die Uhr und in vielen Sprachen, wenn Sie von Gewalttätigkeiten betroffen sind.
Beschädigte erhalten bei Hilflosigkeit eine pauschale Pflegezulage.
Hinterbliebene von Deutschen, die aus politischen Gründen in der ehemaligen DDR, im ehemaligen Ostberlin oder in dem im Bundesvertriebenengesetz genannten Vertreibungsgebieten inhaftiert worden sind und dadurch eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben an deren Folgen sie verstorben sind, erhalten nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetz (BVG) eine Hinterbliebenenrente.
Zum 01.01.2017 ist die Stiftung Anerkennung und Hilfe durch Bund, Länder und Kirchen ins Leben gerufen worden. Sie richtet sich an Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis zum 31. Dezember 1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. vom 7. Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben. Ziel der Stiftung ist die Anerkennung des den Betroffenen widerfahrenen Leids und Unrechts und die Unterstützung bei der Bewältigung bzw. Milderung heute noch bestehender Folgewirkungen. Zur Durchführung dieser Aufgabe ist eine Anlauf- und Beratungsstelle beim Amt für Versorgung und Integration Bremen errichtet worden.
Ratenzahlung für die bremische Hundesteuer
Wenn Sie Kenntnis einer Straftat erlangt haben, ganz gleich, ob Sie selbst geschädigt wurden oder Zeuge einer Straftat wurden, können Sie eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Damit informieren Sie die Strafverfolgungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) über das Ereignis und den Tathergang.
Sie sind durch den Tod eines Angehörigen mit den Bestattungskosten konfrontiert und wissen nicht, wie diese bezahlt werden sollen?