Wenn eine Person gestorben ist, muss eine Todesbescheinigung ausgestellt werden. Hier finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.
Ihre Papiere, bitte! Sie wollen verreisen und brauchen einen Reisepass? Sie sind umgezogen und möchten Ihren Personalausweis ändern lassen?
In diesem Bereich finden Sie Informationen dazu, wo und wie Sie Ausweise, Dokumente und Urkunden beantragen, ändern oder beglaubigen lassen können. Vom Führungszeugnis über den Reisepass bis hin zur Geburtsurkunde.
Wenn eine Person gestorben ist, muss eine Todesbescheinigung ausgestellt werden. Hier finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Eheschließung nicht rechtens ist, können Sie die Aufhebung Ihrer Ehe beantragen.
Hier erhalten Sie Informationen zur Anerkennung der Gleichwertigkeit eines in einem anderen Bundesland erworbenen schulischen Abschlusses.
Sie wollen die Adresse auf ihrer eID-Karte ändern lassen? Erfahren Sie hier mehr darüber. Ab sofort benötigen Sie keinen Termin für dieses Anliegen in den BürgerServiceCentern Mitte, Nord und Stresemannstrasse. Sie können dieses am Express-Schalter erledigen. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten der Express-Schalter in den verschiedenen BürgerServiceCentern.
Wenn Sie bei Ihrer Arbeit mit offenen Lebensmitteln in Berührung kommen (zum Beispiel Lebensmittel herstellen oder damit arbeiten), brauchen Sie vor Beginn Ihrer erstmaligen Tätigkeit im Lebensmittelbereich eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über eine Infektionsschutzbelehrung.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Gesundheitsamt Bremen am Mi. 06.08.25 um 13:30
Wenn Sie erlaubnispflichtige Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
Wenn Sie Mitglied in einem Schießsportverein sind, können Sie eine unbefristete Erlaubnis zum Erwerb bestimmter Waffenarten (gelbe Waffenbesitzkarte) beantragen.
Wenn Sie Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, um sie zu erproben, zu begutachten oder zu untersuchen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
Wenn Ihr Waffenschein abläuft, müssen Sie ihn verlängern lassen.
Wenn Sie mit einer erlaubnispflichtigen oder erlaubnisfreien Schusswaffe schießen wollen, müssen Sie grundsätlich vorher eine Erlaubnis beantragen. Ausgenommen sind insbesondere Jäger bei der Jagdausübung und Sportschützen beim Schießen auf genehmigten Schießstätten.