Ausnahmegenehmigung für Umzüge beantragen
Wie kann ich meinen Termin absagen?
Öffnen Sie die E-Mail mit der Terminbestätigung. Klicken Sie auf den Link in der E-Mail, um
den Termin abzusagen.
Haben Sie die E-Mail nicht mehr?
Rufen Sie einfach das Bürgertelefon (115) an.
Zentrale Anzeigenaufnahme (alle Strafanzeigen und Hinweise)
Mo. - Fr.: 08:00 - 20:00 Uhr
Sa.: 10:00 - 18:00 Uhr
Mo. - Fr.: 08:00 - 20:00 Uhr
Sa.: 10:00 - 18:00 Uhr
Mo.: 10:00 - 18:00 Uhr
Di. - Sa.: 08:00 - 16:00 Uhr
Darüber hinaus bietet die Polizei Bremen die folgenden Wege zur Kontaktaufnahme, insbesondere zum Zwecke der Anzeigenerstattung an:
Telefonische Anzeigenaufnahme
Online-Wache und Terminvergabe
Darüber hinaus stehen die Online-Wache https://portal.onlinewache.polizei.de/de/ und die Online-Terminvergabe der Polizei Bremen https://termin.bremen.de/termine/select2?md=13 weiterhin zur Verfügung.
Bürgersprechstunde
Die Bürgersprechstunde der Kontaktpolizist:innen findet dienstags von 10:00 bis 12:00 Uhr an folgenden Standorten statt:
Auch Jahrzehnte nach Ende des Zweiten Weltkrieges liegen immer noch viele Kampfmittel und Fundmunition unentdeckt unter der Erde. Durch Witterungseinflüsse, chemische Zersetzung, Korrosion oder Deformierungen infolge eines Aufschlages wird die Empfindlichkeit und damit Gefährlichkeit von…
Wenn Sie Kenntnis eines Eigentumsdeliktes erlangt haben, ganz gleich, ob Sie selbst geschädigt wurden oder Zeuge wurden, können Sie online eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Damit informieren Sie die Strafverfolgungsbehörden über das Ereignis und den Tathergang.
Werden Sie wiederholt von einer Person belästigt oder verfolgt, also gestalkt? Wissen Sie keinen Rat mehr, wenn Sie ununterbrochen angerufen, verfolgt und bedroht werden?
Wenn Sie Kenntnis einer Sachbeschädigung erlangt haben, ganz gleich, ob Sie selbst geschädigt oder Zeuge wurden, können Sie online eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Damit informieren Sie die Strafverfolgungsbehörden über das Ereignis und den Tathergang.
Wenn Sie Kenntnis einer Straftat erlangt haben, ganz gleich, ob Sie selbst geschädigt wurden oder Zeuge einer Straftat wurden, können Sie eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Damit informieren Sie die Strafverfolgungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) über das Ereignis und den…
Nicht das Passende gefunden? Im gesamten Serviceportal suchen
Aktualisiert am 10.11.2025