Wie kann ich meinen Termin absagen?
Öffnen Sie die E-Mail mit der Terminbestätigung. Klicken Sie auf den Link in der E-Mail, um den Termin abzusagen.
Haben Sie die E-Mail nicht mehr?
Rufen Sie einfach das Bürgertelefon (115) an.
Wenn sich bei Ihnen Änderungen Ihrer elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ergeben, dann müssen Sie dies zeitnah der zuständigen Behörde mitteilen, sofern die Änderungen zu Ihren Ungunsten sind und die Meldung nicht durch die Meldebehörde erfolgt. Erfahren Sie hier mehr.
Das bereits seit einiger Zeit im Einsatz befindliche System der Bereitstellung der Lohnsteuerabzugsmerkmale in elektronischer Form – die sogenannte ELStAM – ist seit Beginn des Jahres 2014 flächendeckend in Deutschland vorgeschrieben. Damit ist jeder Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, die Lohnsteuerabzugsdaten seiner Arbeitnehmer elektronisch bei der Finanzverwaltung abzurufen.
Die Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale werden in einer Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf für den Arbeitgeber bereitgestellt. Veränderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale werden dem Arbeitgeber mittels Änderungslisten durch die Finanzverwaltung mitgeteilt.
Die gängigen Lohnsteuerabzugsmerkmale werden grundsätzlich automatisch aus den Meldedaten gebildet. Dies sind regelmäßig:
Diese Daten werden der Finanzverwaltung von den Meldebehörden zur Verfügung gestellt. Die Änderung dieser Daten erfolgt durch die Meldebehörden. Änderungen zu der Steuerklasse und zu den Kinderfreibeträgen können aber auch beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Sollten daneben noch steuerliche Freibeträge geltend gemacht werden, sind diese mit dem entsprechenden Vordruck beim zuständigen Finanzamt geltend zu machen. Das gleiche gilt, wenn Ehegatten/ Lebenspartner:innen eine andere als die Steuerklassenkombination IV/IV möchten oder wenn Alleinerziehende statt der Steuerklasse I die Klasse II beantragen wollen. Ebenso ist eine Berichtigung einer falsch gebildeten Steuerklasse per Vordruck beim Finanzamt zu beantragen.
Der Steuerklassenwechsel von VI zu I (Wechsel des ersten Dienstverhältnisses) erfolgt durch Mitteilung des Arbeitnehmers an die Arbeitgeber. Das Finanzamt wird hier nicht eingebunden.
Mehr Informationen und was bei der jeweiligen Änderung zu beachten ist, erfahren Sie in den folgenden einzelnen Dienstleistungsbeschreibungen. Die Links dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen".
Wie kann ich meinen Termin absagen?
Öffnen Sie die E-Mail mit der Terminbestätigung. Klicken Sie auf den Link in der E-Mail, um den Termin abzusagen.
Haben Sie die E-Mail nicht mehr?
Rufen Sie einfach das Bürgertelefon (115) an.
Gegebenenfalls fallen Gebühren an, wenn sich Adress- und Personendaten ändern. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Änderungen der ELStAM können beantragt werden:
- ab dem 1. Oktober für das folgende Kalenderjahr
- bis zum 30. November für das laufende Kalenderjahr
In der Regel erfolgt eine sofortige Bearbeitung.
Aktualisiert am 04.11.2025