Wenn sich bei Ihnen Änderungen Ihrer elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ergeben, dann müssen Sie dies zeitnah der zuständigen Behörde mitteilen, sofern die Änderungen zu Ihren Ungunsten sind und die Meldung nicht durch die Meldebehörde erfolgt. Erfahren Sie hier mehr.
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Sollten Sie mehrere Anliegen dieser Art haben, dann klicken Sie bitte auf den Namen der unten aufgeführten Dienststelle und wählen Sie dort im rechten Menü die Terminvereinbarung.
Das bereits seit einiger Zeit im Einsatz befindliche System der Bereitstellung der Lohnsteuerabzugsmerkmale in elektronischer Form – die sogenannte ELStAM – ist seit Beginn des Jahres 2014 flächendeckend in Deutschland vorgeschrieben. Damit ist jeder Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, die Lohnsteuerabzugsdaten seiner Arbeitnehmer elektronisch bei der Finanzverwaltung abzurufen.
Die Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale werden in einer Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf für den Arbeitgeber bereitgestellt. Veränderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale werden dem Arbeitgeber mittels Änderungslisten durch die Finanzverwaltung mitgeteilt.
Die gängigen Lohnsteuerabzugsmerkmale werden grundsätzlich automatisch aus den Meldedaten gebildet. Dies sind regelmäßig:
Diese Daten werden der Finanzverwaltung von den Meldebehörden zur Verfügung gestellt. Die Änderung dieser Daten erfolgt durch die Meldebehörden. Änderungen zu der Steuerklasse und zu den Kinderfreibeträgen können aber auch beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Sollten daneben noch steuerliche Freibeträge geltend gemacht werden, sind diese mit dem entsprechenden Vordruck beim zuständigen Finanzamt geltend zu machen. Das gleiche gilt, wenn Ehegatten/ Lebenspartner:innen eine andere als die Steuerklassenkombination IV/IV möchten oder wenn Alleinerziehende statt der Steuerklasse I die Klasse II beantragen wollen. Ebenso ist eine Berichtigung einer falsch gebildeten Steuerklasse per Vordruck beim Finanzamt zu beantragen.
Der Steuerklassenwechsel von VI zu I (Wechsel des ersten Dienstverhältnisses) erfolgt durch Mitteilung des Arbeitnehmers an die Arbeitgeber. Das Finanzamt wird hier nicht eingebunden.
 Wo kann ich mehr erfahren?
                
                Behördenwegweiser Finanzamtsuche                
                
                Änderung des Kirchensteuerabzugs bei Kirchenaustritt                
                
                Änderung des Kirchensteuerabzugs bei Kircheneintritt                
                
                Dauerndes Getrenntleben von Eheleuten sowie von Lebenspartner:innen führt zur Änderung der Steuerklasse                
                
                Eheschließung führt zur Änderung der Steuerklasse                
                
                Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ändern nach Tod eines Ehegatten oder Lebenspartners                
                
                Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Arbeitnehmer sperren oder freischalten                
                
                Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale einsehen                
                
                Steuerklasse ändern nach Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft                
                
                Steuerklasse Änderung Alleinerziehende beantragen                
                
                Wechsel der Steuerklassen während der Ehe oder Lebenspartnerschaft beantragen
                        
                            Wo kann ich mehr erfahren?
                
                Behördenwegweiser Finanzamtsuche                
                
                Änderung des Kirchensteuerabzugs bei Kirchenaustritt                
                
                Änderung des Kirchensteuerabzugs bei Kircheneintritt                
                
                Dauerndes Getrenntleben von Eheleuten sowie von Lebenspartner:innen führt zur Änderung der Steuerklasse                
                
                Eheschließung führt zur Änderung der Steuerklasse                
                
                Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ändern nach Tod eines Ehegatten oder Lebenspartners                
                
                Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Arbeitnehmer sperren oder freischalten                
                
                Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale einsehen                
                
                Steuerklasse ändern nach Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft                
                
                Steuerklasse Änderung Alleinerziehende beantragen                
                
                Wechsel der Steuerklassen während der Ehe oder Lebenspartnerschaft beantragen                
                        
    Aktualisiert am 20.03.2025