Sie betreiben einen Fuhrpark oder haben Dienstfahrzeuge? Ihr Unternehmen ist im Bereich Logistik und Transport tätig?
Hier finden Sie Services und Informationen über das Thema – von der Zulassung und dem Betrieb von Fahrzeugen über Genehmigungen für den Personen- und Güterverkehr bis hin zu Fahrerlaubnis und Sachkenntnissen.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der gewünschten Dienstleistung auch unseren Online-Service in Anspruch nehmen können. Den Link dorthin finden Sie unter "Online Service" oder über den Button "Online erledigen".
Reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge können auf Antrag ein E-Kennzeichen erhalten.
Der Antrag kann im Rahmen der Bearbeitung der Zulassung oder Umschreibung formlos gestellt werden.
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Wenn Sie ein Fahrzeug gekauft haben, das bereits in Deutschland zugelassen ist, müssen Sie es unverzüglich umschreiben lassen, also auf Ihren Namen anmelden.
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Sie möchten eine Tageszulassung beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.
Sie möchten sich über die Ausnahmegenehmigung informieren? Hier erfahren Sie mehr.
Seit dem 1. März 2007 können von den örtlichen Kommunen Umweltzonen eingerichtet werden. Es dürfen dann nur noch die Fahrzeuge einfahren, die eine der am Einfahrtsschild ausgewiesenen "Feinstaubplaketten" an der Windschutzscheibe tragen (oder eine Ausnahmegenehmigung haben).