Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs beantragen
Bei Schülerinnen und Schülern, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten stark beeinträchtigt sind, kann ein Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs gemäß §23- §28 BremInBilV eingeleitet und durchgeführt werden.