Teilgenehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Anlage beantragen
Wenn Sie einen Teil einer neuen Anlage errichten und beziehungsweise oder betreiben möchten, müssen Sie eine Teilgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Bei der Existenzgründung und beim Aufbau eines Unternehmens müssen Sie bestimmte unternehmerische Pflichten erfüllen.
Dies beginnt mit der Anmeldung Ihres Betriebes und setzt sich auch während der Betriebsführung fort.
Dazu finden Sie hier eine Reihe von nützlichen Informationen.
Wenn Sie einen Teil einer neuen Anlage errichten und beziehungsweise oder betreiben möchten, müssen Sie eine Teilgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Wenn Sie einen Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen, kann die zuständige Behörde diesen unter gewissen Voraussetzungen erteilen.
Universelle Antragstrecke für bauaufsichtliche Entscheidungen vor oder parallel zum bauaufsichtlichen Hauptverfahren. Antragstrecke für Angelegenheiten Fliegender Bauten nach § 76 BremLBO.
Sie wollen in einem Taxi gewerbsmäßig Personen befördern? Wenn Ihre Genehmigung abläuft, können Sie bei der zuständigen Genehmigungsbehörde eine Wiedererteilung der Genehmigung beantragen.
Sie haben die Erteilung einer Genehmigung für eine genehmigungsbedürftige Anlage beantragt? Dann können Sie ebenfalls beantragen, dass Sie vorzeitig mit der Errichtung der Anlage beginnen können.
Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen, müssen Sie für jeden Fangvorgang schriftliche Aufzeichnungen als Jahresmeldung an die obere Fischereibehörde senden.
Wenn Sie als unternehmerisch tätige Person innerhalb Deutschlands steuerbare Umsätze erzielt haben, müssen Sie grundsätzlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben.
Wenn Sie ein abgabepflichtiges Unternehmen betreiben, müssen Sie Ihr Unternehmen bei der Künstlersozialkasse anmelden.
Sie können sich an der Erstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplans beteiligen.
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) kann bei der Gewerbemeldestelle beantragt werden. Die Antwort wird vom Bundesamt für Justiz direkt dem/der angegebene/-n Empfänger*in zugesandt.