Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) beantragen
Sie beantragen eine Genehmigung von Anlagen im vereinfachten Verfahren? Dann können Sie von der zuständigen Behörde eine Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten.