Sie haben eine ausländische Berufsqualifikation als Erzieherin oder Erzieher? Damit Sie in dem Beruf in Deutschland arbeiten können, brauchen Sie die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation.
Augen auf bei der Berufswahl! Der alte Spruch gilt noch immer.
Damit Sie auch den passenden Beruf finden, erhalten Sie hier zahlreiche Beratungs- und Hilfsangebote.
Außerdem finden Sie Antworten auf Fragen zu Themen wie Selbstständigkeit, Weiterbildung und vielem mehr.
Sie haben eine ausländische Berufsqualifikation als Erzieherin oder Erzieher? Damit Sie in dem Beruf in Deutschland arbeiten können, brauchen Sie die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation.
Sie haben eine Berufsqualifikation als Lehrerin oder Lehrer aus dem Ausland und wollen in Deutschland arbeiten? Dann müssen Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Wenn Sie im oder am Flughafen arbeiten möchten, benötigen Sie in vielen Fällen zuvor eine Zuverlässigkeitsüberprüfung. Sie ist Voraussetzung, damit Sie eine Zugangsberechtigung erhalten können.
Sie möchten in Deutschland als Hebamme arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Dafür müssen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen. Ausländische Berufsqualifikationen können unter bestimmten Voraussetzungen automatisch anerkannt werden.
Sie möchten in Deutschland als Hebamme arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Um die staatliche Erlaubnis zu erhalten, können Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Sie möchten in Deutschland als Pflegefachperson arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Um die staatliche Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen und können Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Sie haben eine ausländische Berufsqualifikation im Bereich der Landwirtschaft. Sie möchten in dem Beruf in Deutschland dauerhaft arbeiten? Dann können Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation offiziell anerkennen lassen.
Sie möchten in Deutschland als für die Zuchtarbeit verantwortliche Person arbeiten? Dafür müssen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation als gleichwertig mit einer entsprechenden deutschen Qualifikation anerkennen lassen.
Sie möchten in Deutschland als Besamungsbeauftragte oder Besamungsbeauftragter arbeiten? Dafür müssen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation als gleichwertig mit der deutschen Qualifikation anerkennen lassen.