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Reisen und Auslandsaufenthalt

Das Bild zeigt einen Koffer mit Urlaubsaufklebern. /sixcms/media.php/228/reisen_klein.jpg /sixcms/media.php/228/thumbnails/reisen_klein.jpg.23083.jpg

Wir informieren Sie unter anderem über die richtige Vorbereitung, die notwendigen Dokumente und über gesundheitliche Aspekte zu Reisen und Auslandsaufenthalten.

Legende: Dienstleistungen Ort für Bürgerinnen und Bürger
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DienstleistungVisum beantragen - Visa-Erteilung

Sie wollen nach Deutschland einreisen und hierfür ein Visum beantragen?

Lebenslage(n): für Reisen und Auslandsaufenthalt für Migration und Integration Ort: Berlin, Bremen
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DienstleistungVisaverlängerung

Sie sind mit einem Schengenvisum zu Besuchs- oder Geschäftszwecken ("C-Visum") nach Deutschland eingereist und benötigen eine Verlängerung des Visum? Dazu müssen Sie folgende Punkte beachten:

für Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger Lebenslage(n): für Reisen und Auslandsaufenthalt für Migration und Integration Ort: Bremen
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DienstleistungBescheinigung zur Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen beglaubigen lassen

Sie wollen mit Betäubungsmitteln in ein anderes Land reisen? Die notwendige Bescheinigung dafür müssen Sie beglaubigen lassen.

für Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger Lebenslage(n): für Reisen und Auslandsaufenthalt für Ausweise und Dokumente Ort: Bremen
Mehr Informationen information in english

DienstleistungReisepass beantragen

In allen BürgerServiceCentern werden täglich in den späten Nachmittagsstunden zusätzliche Termine für die kommenden Tage freigegeben. Sollte Ihnen kein passender Termin vorgeschlagen werden, schauen Sie gerne in diesem Zeitfenster auf dieser Seite erneut vorbei. Die aktuellen rechtlichen Vorgaben für Passfotos finden Sie unter „Weitere Informationen“ – „Hinweise zu digitalen Passfotos“. Deutsche Staatsangehörige müssen einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen, wenn sie über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland ausreisen oder wieder einreisen. Der Inhaber eines gültigen deutschen Reisepasses genügt aber auch im Inland seiner gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht. Der Reisepass ersetzt insoweit den Personalausweis, obwohl er im Gegensatz zu diesem nicht die Anschrift des Inhabers enthält. Der Personalausweis hingegen genügt nur im Inland, in der Regel aber nicht für die Einreise in andere Länder – Ausnahmen bestehen insbesondere für Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU). Ein Reisepass kann auch für Personen unter 18 Jahren beantragt werden. Alle Informationen hierzu erhalten Sie in unserer Dienstleistungsbeschreibung "Reisepass beantragen - für Personen unter 18 Jahren" (siehe: https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.1156018.de).

für Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger Lebenslage(n): für Reisen und Auslandsaufenthalt für Ausweise und Dokumente Ort: Bremen

Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Nord am Di. 02.09.25 um 09:45

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BürgerServiceCenter-Stresemannstraße BürgerServiceCenter-Mitte BürgerServiceCenter-Nord
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DienstleistungEinheitlicher Ansprechpartner

Wenn Sie unternehmerisch oder beruflich im Land Bremen  tätig werden wollen, informiert Sie die Internetseite des einheitlichen Ansprechpartners über rechtliche Anforderungen und hilft Ihnen, Verwaltungsverfahren schnell und einfach online abzuwickeln.

für Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger für Geschäftslagen für Unternehmen Lebenslage(n): für Veranstaltungen für Unternehmensstart und Gewerbezulassung für Reisen und Auslandsaufenthalt für Register und Kataster für Recht und Verbraucherschutz für Migration und Integration für Logistik und Transport für Geschäftsauflösung und Unternehmensübergang für Forschung und Entwicklung für Bauen und Immobilien für Auslandsgeschäft für Arbeit für Anlagen, Waren und Stoffe Ort: Bremen
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DienstleistungAsylverfahren, Ablehnung und Ausreisepflicht

Wenn Ihr Asylantrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt wurde, erhalten Sie hierüber einen schriftlichen Bescheid vom BAMF. In dem Bescheid stellt das BAMF auch fest, dass Sie jetzt ausreisepflichtig sind.

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DienstleistungKinderreisepass beantragen (Verlängerung)

Ab 1. Januar 2024 gibt es den Kinderreisepass als Reisedokument nicht mehr. Sie können den aktuellen Kinderreisepass Ihres Kindes nutzen, bis er nicht mehr gültig ist.  Nach dem 31. Dezember 2023 können Sie Kinderreisepässe nicht mehr verlängern.  Brauchen Sie für Ihr Kind ein neues Reisedokument?  Sie können für Ihr Kind einen Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Bitte informieren Sie sich vor dem Termin über diese Reisedokumente. Sie gelangen zu den Leistungsbeschreibungen „Personalausweis beantragen“ und „Reisepass beantragen - für Personen unter 18 Jahren“ über die Verlinkungen unter „Weitere Informationen“ – „Wo kann ich mehr erfahren“. Bereits vereinbarte Termine behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Sie haben vor Ort die Möglichkeit, für Ihr Kind einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen. Die aktuellen rechtlichen Vorgaben für Passfotos finden Sie unter „Weitere Informationen“ – „Hinweise zu digitalen Passfotos“.

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DienstleistungVorläufigen Reisepass beantragen

Wenn ein Reisepass - auch im "Expressverfahren" (innerhalb von 3-4 Tagen) - nicht mehr rechtzeitig vor Reiseantritt ausgestellt werden kann, können Sie einen vorläufigen Reisepass erhalten. Die aktuellen rechtlichen Vorgaben für Passfotos finden Sie unter „Weitere Informationen“ – „Hinweise zu digitalen Passfotos“.

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Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Nord am Di. 02.09.25 um 09:45

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DienstleistungSterbefall: Sterbefall im Ausland - Nachbeurkundung in ein deutsches Sterberegister

für Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger Lebenslage(n): für Sterbefall und Nachlass für Reisen und Auslandsaufenthalt für Ausweise und Dokumente Ort: Bremen
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DienstleistungReisepass beantragen - für Personen unter 18 Jahren

In allen BürgerServiceCentern werden täglich in den späten Nachmittagsstunden zusätzliche Termine für die kommenden Tage freigegeben. Sollte Ihnen kein passender Termin vorgeschlagen werden, schauen Sie gerne in diesem Zeitfenster auf dieser Seite erneut vorbei. Die aktuellen rechtlichen Vorgaben für Passfotos finden Sie unter „Weitere Informationen“ – „Hinweise zu digitalen Passfotos“. Der Reisepass kann auch für Personen zwischen 0 und 18 Jahren ausgestellt werden. Für einige Reiseziele ist dies notwendig, da der Kinderreisepass oder Personalausweis nicht in allen Ländern anerkannt wird.

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