Sie wollen ihre Aufnahme als europäischer Rechtsanwalt oder als europäische Rechtsanwältin beantragen? Informieren Sie sich hier.
Sie machen gerade Ihren Schulabschluss oder sind mitten in der Berufsausbildung?
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Sie möchten in Deutschland als Apotheker:in arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation. Auch mit einer ausländischen Berufsqualifikation können Sie die Approbation erhalten. Dafür müssen Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Sie möchten in Deutschland als pharmazeutisch-technische Assistentin oder pharmazeutisch-technischer Assistent arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Um die staatliche Erlaubnis zu erhalten, können Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Der Unterricht in den ausbildungsvorbereitenden Bildungsgängen hat das Ziel, schulpflichtige Jugendliche zu fördern, bei der Berufsorientierung zu unterstützen und sie auf die alsbaldige Aufnahme oder Wiederaufnahme einer schulischen oder außerschulischen Ausbildung berufsbezogen vorzubereiten.
Sie absolvieren ein Lehramtsstudium oder haben ein solches absolviert und interessieren sich für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst? Informieren Sie sich hier.
Sie haben ein schulpflichtiges Kind? Dann startet dieses seinen Bildungsweg in einer Grundschule.
Sie haben Ihr erstes Staatsexamen bestanden und möchten die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.
Sie möchten sich für den juristischen Vorbereitungsdienst bewerben und haben Ihren Abschluss in einem Land der EU, EWR oder der Schweiz gemacht? Hier erfahren Sie mehr darüber.
Der Besuch einer Schule in freier Trägerschaft ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
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