Wegen der aktuellen Lage beachten Sie die Informationen auf der Startseite des Bürgeramts. Es besteht die Möglichkeit, online abzufragen, ob ein angeforderter Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) bei der Zulassungsbehörde eingegangen ist.
Wegen der aktuellen Lage beachten Sie die Informationen auf der Startseite des Bürgeramts. Es besteht die Möglichkeit, online abzufragen, ob ein angeforderter Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) bei der Zulassungsbehörde eingegangen ist.
Sie sind ehrenamtlich engagiert und erfüllen die unten genannte Voraussetzungen? Dann beantragen Sie die Ehrenamtskarte! Mit der Ehrensmatskarte, die in Bremen und Niedersachsen gilt, sind zahlreiche Vergünstigugen verbunden. Ob Sport, Kultur oder Freizeit, mit der Karte können viele Vorteile genutzt werden.
In der Badesaison werden die Wasserqualität und die Temperatur der Bremer Badegewässer regelmäßig erhoben und die Messwerte für Sie bereitgestellt.
Wenn Sie Abfälle sammeln oder befördern oder mit Abfällen handeln wollen, müssen Sie die Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Benötigen Sie Informationen, ob für ein Grundstück Erkenntnisse zu Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen vorliegen oder um die mögliche Altlasten-Situation einschätzen zu können, wenden Sie sich an die Altlastenauskunft der Bodenschutzbehörde.
Wenn Sie gefährliche Abfälle sammeln oder befördern oder mit gefährlichen Abfällen handeln wollen, müssen Sie für diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis beantragen.
Für einzelne Bauwerke, vom Einfamilienhaus bis zum Bürokomplex, lassen sich die oberen Erdschichten zur Energiegewinnung nutzen. Für die Errichtung einer Erdwärmegewinnungsanlage müssen Sie zunächst ein Genehmigungsverfahren durchlaufen.
Wenn in Ihrem Kleingarten Abwasser anfällt und das Grundstück nicht an einen Kanal angeschlossen ist, müssen Sie einen Abwasserbehälter installieren und diesen bei der Behörde schriftlich anzeigen.
Der Erbnachweis kann durch einen Erbschein geführt werden, der auf Antrag durch das Nachlassgericht erteilt wird. Der Antrag bedarf der Beurkundung durch eine:n Notar:in Ihrer Wahl, Ihr Wohnsitzgericht oder das zuständige Nachlassgericht.
Wer nicht Erbe sein möchte, muss die Erbschaft frist- und formgerecht ausschlagen