Eine dauerhafte Nutzung von öffentlicher Straßenverkehrsfläche bedarf einer Erlaubnis. Jeder der die öffentliche Straßenverkehrsfläche nutzen will, ob über oder unter der Erde, muss sich dies genehmigen lassen.
Automatisiertes Grundbuchabrufverfahren für Gerichte und Notare
Sie möchten eine Bürgerantrag in Ihrem Stadtteil stellen?
Sie haben illegal abgestellten Müll wie blaue Säcke, Kühlschränke, Altölkanister usw. gesehen? Damit wir diesen beseitigen können, wird Ihr Hinweis gerne entgegengenommen.
Die Fahrerlaubnis wird für die Fahrer von Bussen oder Lastkraftwagen der Klassen C, CE, D, DE oder C1, C1E oder D1, D1E befristet erteilt und kann verlängert werden:
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Fahrerlaubnisse am Di. 20.08.24 um 08:30
Sie möchten Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern lassen? Wenn Ihnen das Migrationsamt Ihre Aufenthaltserlaubnis erteilt hat, erhalten Sie automatisch von uns einen Termin zur Verlängerung. In dem Einladungsschreiben finden Sie alle erforderlichen Informationen und welche Unterlagen mitzubringen sind. Sie müssen sich also nicht selbst um einen Termin kümmern! Bitte beachten Sie, dass diese Regelung nicht für die Übertragung von Aufenthaltstiteln gilt. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in der Dienstleistung „Neuer Nationalpass: Übertrag des Aufenthaltstitels".
Sie wollen nach Deutschland einreisen und hierfür ein Visum beantragen?
Sie sind mit einem Schengenvisum zu Besuchs- oder Geschäftszwecken ("C-Visum") nach Deutschland eingereist und benötigen eine Verlängerung des Visum? Dazu müssen Sie folgende Punkte beachten:
Ein Reisegewerbe betreiben Sie, wenn Sie bestimmte Leistungen ohne oder außerhalb einer Niederlassung anbieten, wie z.B. Markthandel, Schaustellerei oder den Betrieb von mobilen Imbisswagen. Eine Handelsvertretung ist kein Reisegewerbe.