Wer innerhalb Bremens umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde ummelden.
Sie suchen eine neue Wohnung oder sind gerade umgezogen? Oder möchten Sie ein Haus bauen?
Die eigenen oder gemieteten vier Wände sind wichtig für die Lebensqualität.
In diesem Bereich finden Sie Informationen, Kontaktdaten und Antworten auf Fragen rund um die Themen Bauen und Wohnen.
Wer innerhalb Bremens umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde ummelden.
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde seines Wohnortes anmelden.
Sie erhalten für ihre Zwecke eine Bescheinigung aus dem Melderegister über die dort zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Ab sofort benötigen Sie keinen Termin für dieses Anliegen in den BürgerServiceCentern Mitte, Nord und Stresemannstrasse. Sie können dieses am Express-Schalter erledigen. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten der Express-Schalter in den verschiedenen BürgerServiceCentern.
Eigentümer oder Berechtigte können beim zuständigen Grundbuchamt persönlich oder schriftlich die Einsicht in Grundakten beantragen.
Sie müssen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen, wenn ein Sondereigentum begründet beziehungsweise ein Dauerwohnrecht geltend gemacht werden soll.
Papier und Pappe können Sie über die Papiertonne entsorgen oder gebündelt an die Straße stellen.
Restabfall wird über die Restmülltonne entsorgt. Jedes Grundstück, auf dem Abfälle anfallen können, muss an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossen sein.
Sie haben Einrichtungsgegenstände (Möbel etc.), die wegen ihrer Größe nicht in die Restmülltonne oder den Bremer Müllsack passen? Dann können Sie eine Sperrmüllabfuhr bestellen oder den Sperrmüll bei einer Recycling-Stationen anliefern.
Sie wollen Ihr Flurstück zerlegen lassen und brauchen das Ergebnis möglichst schnell? Dann können Sie prüfen lassen, ob eine Sonderung in Frage kommt.
Sie wollen auf Ihrem Grundstück einen Baum fällen oder Gebüsch beschneiden?
Sie möchten eine Vermessung (Absteckung) Ihres Hauses vornehmen lassen oder eine Höhe des vorhandenen, eigenen Grundstückes ermitteln lassen?
Sie wollen ein Gebäude auf Ihrem Grundstück errichten.
Möchten Sie zwei oder mehrere Flurstücke zu einem Flurstück verschmelzen lassen?
Schadstoffhaltige Abfälle enthalten umwelt- oder gesundheitsgefährdende Stoffe und müssen deshalb getrennt von anderen Stoffen gesammelt und entsorgt werden.
Ein Wohnberechtigungsschein könnte Ihnen zustehen, wenn Sie ein geringes Einkommen haben oder Sozialleistungen erhalten. Ein Wohnberechtigungsschein ist für den Bezug einer geförderten, mietgünstigen Wohnung erforderlich.
Wohnungsbauprämie erhalten Sie, wenn Sie Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus getätigt haben und verschiedene Voraussetzungen erfüllen.
Sie sind obdachlos, von Wohnungslosigkeit bedroht oder leben in unsicheren Wohnverhältnissen? Dann ist die Zentrale Fachstelle Wohnen für Sie zuständig.
Das Baulastenverzeichnis enthält baurechtliche Belastungen von Grundstücken.
Sie sind Nachbar und haben Bedenken gegen ein Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück? Sie sind Nachbar und haben von einem Bauantrag für das Nachbargrundstück erfahren?
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen für den Neubau von Mietwohnungen eine Förderung erhalten.