Planen Sie die Errichtung einer Regenwassernutzungsanlage, können Sie bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Förderung beantragen.
Sie suchen eine neue Wohnung oder sind gerade umgezogen? Oder möchten Sie ein Haus bauen?
Die eigenen oder gemieteten vier Wände sind wichtig für die Lebensqualität.
In diesem Bereich finden Sie Informationen, Kontaktdaten und Antworten auf Fragen rund um die Themen Bauen und Wohnen.
Planen Sie die Errichtung einer Regenwassernutzungsanlage, können Sie bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Förderung beantragen.
Der Interessenkreis für barrierefreies Bauen und Wohnen ist gewachsen. Nicht nur Senioren und Behinderte wünschen sich weniger Hürden, auch Familien mit Kindern oder vorausschauende Bauherren haben die Möglichkeiten erkannt. Unser Zuhause soll vertraut und komfortabel sein, Zuhause möchte man frei und sicher agieren können. Gerade für ältere oder behinderte Menschen ist selbstbestimmter Wohnraum eine Lebensfrage. Bewegungsfreiheit macht zufrieden und unabhängig - und das wünscht man sich mit sieben genauso wie mit siebzig. Barrierefreiheit ist deshalb das bessere Wohnkonzept - fürs ganze Leben.
Sind Sie Eigentümer eines Grundstückes, für das eine bodenschutzrechtliche Anordnung vorliegt, haben Sie bei Verkauf des betreffenden Grundstücks die Behörde zu unterrichten.
Wenn Ihnen durch Bekanntgabe Ihrer Anschrift eine Gefährdung durch Dritte droht, können Sie eine Sperrung Ihrer Daten im Melderegister beantragen (Auskunftssperre). Wenden Sie sich in einem solchen Fall mit Ihrem Ausweis an die Meldebehörde.
Mit dem Tod eines Eigentümers wird das Grundbuch unrichtig. Die Erben bzw. ggf. der Testamentsvollstrecker sind verpflichtet, die Grundbuchberichtigung zu beantragen und alle Unterlagen für den Nachweis der Erbfolge zu beschaffen.
Sollte sich ihr Name z.B. aufgrund einer Eheschließung geändert haben, dann können Sie den Eintrag im Grundbuch entsprechend berichtigen lassen.
Um einen Container, Baumaterial, Hebebühnen, Steiger o.ä. auf öffentlichem Grund aufzustellen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach §18 Bremisches Landesstraßengesetz. Dabei wird zwischen einer Einzelerlaubnis und einer Jahreserlaubnis unterschieden. Über den Dienst können auch Verlängerungsanträge gestellt werden.
Dieses Angebot befindet sich derzeit noch im Aufbau und startet erst in Kürze. Der Online-Dienst ist daher noch nicht verfügbar. Sobald der Dienst verfügbar ist, finden Sie den entsprechenden Link an dieser Stelle. Sie sind innerhalb von Bremen umgezogen? Jetzt ist die Ummeldung inklusive neuer Anschrift auf Ihrem Personalausweis online möglich. Die Ersten, die das Angebot nutzen können, sind alleinstehende, volljährige Personen ohne minderjährige Kinder. Der Dienst wird fortlaufend ausgebaut. Für alle anderen Personen besteht dennoch die Möglichkeit Antragsunterlagen zur Wohnsitzummeldung digital abzugeben. Weitere Informationen dazu finden Sie in der verlinkten Dienstleistungsbeschreibung "Wohnsitz ummelden (Alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung)" unter "Weitere Informationen".