Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.
In Ihrer Freizeit entspannen Sie am besten bei einem Waldspaziergang mit Ihrem Hund? Sitzen Sie am liebsten mit der Angelrute am See? Oder brauchen Sie mehr Action?
Hobbys sind mehr als nur Erholung und Ausgleich, sie sind ein Teil unserer Identität. Hier finden Sie einen Überblick über Serviceangebote und Ansprechpersonen der Verwaltung rund um Ihre Freizeitbeschäftigung.
Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.
Eine dauerhafte Nutzung von öffentlicher Straßenverkehrsfläche bedarf einer Erlaubnis. Jeder der die öffentliche Straßenverkehrsfläche nutzen will, ob über oder unter der Erde, muss sich dies genehmigen lassen.
Wer auf die Jagd gehen will, braucht einen Jagdschein.
Sie haben beispielsweise in einem Garten, auf der Straße, in einem öffentlichen Park oder in der Umgebung eines Lebensmittelgeschäftes oder Restaurants Ratten entdeckt? Hier erfahren Sie mehr.
Wenn Sie in Bremen angeln oder fischen möchten, benötigen Sie einen Fischereischein. Hier erfahren Sie mehr darüber.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Nord am Do. 16.01.25 um 16:30
Sie möchten Ihren Hund anmelden?
Sie möchten eine Steuerermäßigung beantragen?