Sie benötigen als öffentliche Stelle Meldedaten? Diese Informationen können Sie bundesweit über die zentrale Stelle Ihres Bundeslandes abrufen.
Sie haben Streit in der Nachbarschaft oder mit einem Unternehmen? Oder sind Sie der Meinung, dass jemand gegen gültiges Recht verstößt?
Dann können Sie Hilfe bei der Streitschlichtung erhalten, Anzeige erstatten oder klagen.
Hier finden Sie Informationen, die Ihnen bei rechtlichen Fragestellungen und außergerichtlichen Konfliktlösungen helfen.
Sie benötigen als öffentliche Stelle Meldedaten? Diese Informationen können Sie bundesweit über die zentrale Stelle Ihres Bundeslandes abrufen.
Wenn Sie Kenntnis eines Eigentumsdeliktes erlangt haben, ganz gleich, ob Sie selbst geschädigt wurden oder Zeuge wurden, können Sie online eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Damit informieren Sie die Strafverfolgungsbehörden über das Ereignis und den Tathergang.
Wenn Sie Kenntnis einer Sachbeschädigung erlangt haben, ganz gleich, ob Sie selbst geschädigt oder Zeuge wurden, können Sie online eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Damit informieren Sie die Strafverfolgungsbehörden über das Ereignis und den Tathergang.
Wenn Sie Informationen zu einem Verstoß gegen das Geldwäschegesetz (wie zum Beispiel: Nichtidentifizierung einer Vertragspartei) haben, können Sie dies als Hinweis komplett anonym der zuständigen Aufsichtsbehörde mitteilen.
Seit dem 1. Dezember 2005 können Sie bei dem Amtsgericht Bremen in allen Verfahren nach der Zivilprozessordnung, der Strafprozessordnung und dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Dokumente in elektronischer Form einreichen. Das dafür entwickelte Verfahren hat die Kurzbereichnung "EGVP" (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach)
Sie haben ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen in Bremen und Bremerhaven.
Wenn Sie zu einem Termin im Familiengericht geladen sind und diesen nicht wahrnehmen können, können Sie den Termin telefonisch absagen. Bitte beachten Sie, dass die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich ist, wenn das persönliche Erscheinen angeordnet ist. Andernfalls wird Ordnungsgeld gegen Sie festgesetzt.
Als adoptierte Person können Sie ab Ihrem 16. Geburtstag selbst Einsicht in die Akten über die Vermittlung Ihrer Adoption nehmen. Es sei denn, die Interessen anderer Betroffener – etwa die Ihrer leiblichen Eltern – stehen der Einsicht entgegen oder überwiegen.
Sie haben eine Mahnung, Zahlungserinnerung, Zahlungserleichterung oder Vollstreckungsankündigung wegen offener Rückstände gegenüber Behörden der Freien Hansestadt Bremen erhalten? Was ist zu tun?