In der Stadt Bremen werden die Grundsteuer und der Deichverbandsbeitrag der bremischen Deichverbände am rechten / linken Weserufer in einem kombinierten Bescheid vom Finanzamt festgesetzt.
Finanziell, sozial oder durch ein Unglück: Jeder kann in eine Notlage oder Krise geraten. Hier finden Sie Beratungs- und Serviceangebote, die Wege aus Krisensituationen aufzeigen oder Notlagen abmildern.
Neben finanziellen und sozialen Hilfen wie Sozialhilfe, Unterhaltsvorschuss oder Maßnahmen bei Insolvenz und Schulden finden Sie in diesem Bereich Informationen zum Katastrophenschutz.
In der Stadt Bremen werden die Grundsteuer und der Deichverbandsbeitrag der bremischen Deichverbände am rechten / linken Weserufer in einem kombinierten Bescheid vom Finanzamt festgesetzt.
Sie möchten Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz beantragen?
Sie möchten einen Antrag auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz stellen?
Sie können beim zuständigen Amtsgericht (Familiengericht) den Erlass einer einstweiligen Verfügung – Gewaltschutz - beantragen.
Beschädigte erhalten bei Hilflosigkeit eine pauschale Pflegezulage.
Hinterbliebene von Deutschen, die aus politischen Gründen in der ehemaligen DDR, im ehemaligen Ostberlin oder in dem im Bundesvertriebenengesetz genannten Vertreibungsgebieten inhaftiert worden sind und dadurch eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben an deren Folgen sie verstorben sind, erhalten nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetz (BVG) eine Hinterbliebenenrente.
Beim Tod eines Beschädigten kann Sterbegeld beantragt werden.
Sind Sie von Obdachlosigkeit betroffen oder bedroht, vermittelt Ihnen die Zentrale Fachstelle Wohnen (ZFW) eine Notunterkunft, die Sie für eine gewisse Zeit nutzen können.