Sie benötigen Informationen über ein Grundstück, einen Flurstückseigentümer oder eine Grundstücksfläche?
Sie benötigen Informationen über ein Grundstück, einen Flurstückseigentümer oder eine Grundstücksfläche?
Restabfall wird über die Restmülltonne entsorgt. Jedes Grundstück, auf dem Abfälle anfallen können, muss an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossen sein.
Sie haben Einrichtungsgegenstände (Möbel etc.), die wegen ihrer Größe nicht in die Restmülltonne oder den Bremer Müllsack passen? Dann können Sie eine Sperrmüllabfuhr bestellen oder den Sperrmüll bei einer Recycling-Stationen anliefern.
Sie wollen Ihr Flurstück zerlegen lassen und brauchen das Ergebnis möglichst schnell? Dann können Sie prüfen lassen, ob eine Sonderung in Frage kommt.
Sie wollen auf Ihrem Grundstück einen Baum fällen oder Gebüsch beschneiden?
Sie möchten eine Vermessung (Absteckung) Ihres Hauses vornehmen lassen oder eine Höhe des vorhandenen, eigenen Grundstückes ermitteln lassen?
Wenn Sie gefährliche Abfälle sammeln oder befördern oder mit gefährlichen Abfällen handeln wollen, müssen Sie für diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis beantragen.
Sie wollen ein Gebäude auf Ihrem Grundstück errichten.
Als Geschäftsführer (z. B. einer GmbH) oder Vorstand (z. B. einer AG, einer Genossenschaft oder eines Vereins) müssen Sie eventuell eine Körperschaftsteuererklärung abgeben.
Sie sind Mutter oder Vater geworden? Dann haben Sie vermutlich einen Anspruch auf Elterngeld. Auf dieser Seite finden Sie viele Informationen und Formulare zum Thema Elterngeld.