Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde abmelden.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Stresemannstraße am Di. 19.08.25 um 11:45
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde abmelden.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Stresemannstraße am Di. 19.08.25 um 11:45
Bitte beachten Sie, dass wir täglich für alle BürgerServiceCenter zwischen 7 und 9 Uhr kurzfristige Termine freigeben. Sollte Ihnen kein passender Termin vorgeschlagen werden, schauen Sie gerne in diesem Zeitfenster auf dieser Seite erneut vorbei. Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde seines Wohnortes anmelden.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Stresemannstraße am Do. 21.08.25 um 07:00
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der gewünschten Dienstleistung auch unseren Online-Service in Anspruch nehmen können. Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen" - Online Service". Bitte beachten Sie, dass wir täglich für alle BürgerServiceCenter zwischen 7 und 9 Uhr kurzfristige Termine freigeben. Sollte Ihnen kein passender Termin vorgeschlagen werden, schauen Sie gerne in diesem Zeitfenster auf dieser Seite erneut vorbei. Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde seines Wohnortes anmelden.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Stresemannstraße am Di. 19.08.25 um 11:45
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der gewünschten Dienstleistung auch unseren Online-Service in Anspruch nehmen können. Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen" - Online Service". Bitte beachten Sie, dass wir täglich für alle BürgerServiceCenter zwischen 7 und 9 Uhr kurzfristige Termine freigeben. Sollte Ihnen kein passender Termin vorgeschlagen werden, schauen Sie gerne in diesem Zeitfenster auf dieser Seite erneut vorbei. Wer innerhalb Bremens umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde ummelden.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Stresemannstraße am Di. 19.08.25 um 11:45
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der gewünschten Dienstleistung auch unseren Online-Service in Anspruch nehmen können. Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen" - Online Service". Bei der Zuteilung eines Kennzeichens wird in der Regel eine Buchstaben- und Zahlenkombination zugeteilt, auf die kein Einfluss besteht.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der gewünschten Dienstleistung auch unseren Online-Service in Anspruch nehmen können. Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen" - Online Service". In Bremen kann ein Wunschkennzeichen gegen Gebühr im Voraus bei den Kfz-Zulassungsstellen oder online für 90 Tage reserviert werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der gewünschten Dienstleistung auch unseren Online-Service in Anspruch nehmen können. Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen" - Online Service".
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Nord am Di. 03.06.25 um 12:30
Bei technischen Änderungen am Kraftfahrzeug oder Anhänger kann die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlöschen. Zum Nachweis der Vorschriftsmäßigkeit ist eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr erforderlich. Eine neue Betriebserlaubnis wird nach dem Gutachten durch die Zulassungsbehörde erteilt.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Stresemannstraße am Fr. 09.05.25 um 09:15
Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I benötigen Sie dafür einen Ersatz.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Stresemannstraße am Fr. 09.05.25 um 09:15
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Stresemannstraße am Fr. 09.05.25 um 09:15
Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II (oder Ihres Fahrzeugbriefs) benötigen Sie dafür einen Ersatz. Zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil II erhalten Sie auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I. Für die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II ist in der Regel ein lückenloser Eigentumsnachweis erforderlich, das heißt Sie müssen den Eigentumsübertrag vom letzten eingetragenen Halter:in bis zu sich nachweisen. Sollten Sie hierzu im Vorfeld noch Fragen haben, dann melden Sie sich bitte per E-Mail bei der Zentralen Kfz-Zulassungsbehörde (den Kontakt finden Sie unter "Zuständige Stelle"). Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die Bearbeitung nur unter Vorlage von vollständigen Unterlagen erfolgen kann.