Finanziell, sozial oder durch ein Unglück: Jeder kann in eine Notlage oder Krise geraten. Hier finden Sie Beratungs- und Serviceangebote, die Wege aus Krisensituationen aufzeigen oder Notlagen abmildern.
Neben finanziellen und sozialen Hilfen wie Sozialhilfe, Unterhaltsvorschuss oder Maßnahmen bei Insolvenz und Schulden finden Sie in diesem Bereich Informationen zum Katastrophenschutz.
Sie möchten einen Antrag auf Leistungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitationsgesetz und Häftlingshilfegesetz stellen?
Keiner wünscht es sich, aber manchmal braucht man dennoch einen Krankentransport.
In erster Linie sind die Patient:innen beziehungsweise die Praxen oder Krankenhäuser für die Organisation eines Krankentransportes über eines der privaten Krankentransportunternehmen selbst zuständig.
Hierbei handelt es sich nicht um einen rettungsdienstlichen Einsatz.
Der stadtbremische Rettungsdienst ist nur zuständig, wenn kein privates Krankentransportunternehmen erreicht wird oder ein Transport erst nach über 3 Stunden möglich ist.
Werden Sie wiederholt von einer Person belästigt oder verfolgt, also gestalkt? Wissen Sie keinen Rat mehr, wenn Sie ununterbrochen angerufen, verfolgt und bedroht werden?
Sie möchten die Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen melden, oder befinden sich selbst mit Ihren eigenen Kindern in einer akuten Krisensituation, dann rufen Sie das Kinder- und Jugendschutztelefon , Rufnummer 6 99 11 33 an.
Festsetzung der Deichverbandsbeiträge ab 2025, Grundsteuer des Finanzamts Bremerhaven und Beitragsbescheid des Bremischen Deichverbandes am rechten / linken Weserufer
Sie können beim zuständigen Amtsgericht (Familiengericht) den Erlass einer einstweiligen Verfügung – Gewaltschutz - beantragen.
Sind Sie von Obdachlosigkeit betroffen oder bedroht, vermittelt Ihnen die Zentrale Fachstelle Wohnen (ZFW) eine Notunterkunft, die Sie für eine gewisse Zeit nutzen können.