Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO beantragen
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Bezahlmöglichkeiten
bar, EC-Karte
Hinweis
Im Bürgeramt können Kundenanliegen nur nach vorheriger Terminvereinbarung erledigt werden. Eine Terminvereinbarung ist online über https://www.service.bremen.de oder über das Bürgertelefon Bremen unter den Rufnummern 115 oder 0421-361 0 möglich. Bitte nutzen Sie möglichst das Angebot der Onlinetermine.
Wenn Sie ein Fahrzeug zulassen möchten (KFZ-Zulassung), klicken Sie bitte den folgenden Link zum BSC-Stresemannstraße an: https://www.service.bremen.de/buergerservicecenter-stresemannstrasse-9384
„Sehr geehrte Antragsteller:innen,
sehr geehrte Inhaber:innen von roten Dauerkennzeichen,
ab dem 15.05.2025 ist die Abgabe von Anträgen, Verlängerungen der Fahrzeugscheinhefte aufgrund von Befristung etc. für rote Dauerkennzeichen nur noch über den gewerblichen Schalter im BSC-Stresemannstraße in der Zeit von 07.00 – 09.00 Uhr möglich. Termine werden für diese Anliegen nicht mehr vergeben!
Die Abholung findet, bei neuen Anträgen nach vorheriger Information oder bei bestehenden Akten nach drei Arbeitstagen, am gleichen Ort statt.
Die Verlängerung von vollen Fahrzeugscheinheften erfolgt ab dem 15.05.2025 über das BSC-Stresemannstraße und das BSC-Nord. Die Abgabe der Unterlagen ist im BSC-Stresemannstraße am gewerblichen Schalter in den Zeiten von 07.00 – 09.00 Uhr möglich. Im BSC-Nord gelten, die dort vorliegenden Regelungen für gewerbliche Zulassungsdienste und Autohäuser“
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Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen ist das rote Kennzeichen für Händler (zum Beispiel Kfz-Hersteller, Händler, Werkstätten) bestimmt. Die zugeteilte Kennzeichennummer beginnt immer mit "06". Auch eine Mehrfachverwendung ist möglich.
Für Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt ihrer Begutachtung als Oldtimer vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, können rote…
Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II (oder Ihres Fahrzeugbriefs) benötigen Sie dafür einen Ersatz. Zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil II erhalten Sie auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I. Für die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil…
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Aktualisiert am 10.11.2025