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Ordnungsamt | Referat 31 und 32 - Allgemeiner Ordnungsdienst

  • Allgemeine Informationen

    Aufgabenbereiche

    Der Ordnungsdienst des Ordnungsamtes in Bremen steht rat- oder hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürgern, sowie den Gästen der Hansestadt Bremen freundlich und unbürokratisch zur Seite.

    Durch die Präsenz in den Straßen und auf den Plätzen achtet der Bremer Ordnungsdienst auf die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. Typische Aufgaben sind Kontrollen in Fußgängerzonen, Grünanlagen und auf Spielplätzen, aber auch in Gaststätten, Spielhallen und öffentlichen Veranstaltungen (wie z.B. dem Freimarkt). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung jugenschutzrechtlicher Vorschriften, wie etwa die Alkoholabgabe an Jugendliche, das Rauchen Jugendlicher in der Öffentlichkeit und deren Aufenthalt zu später Abend- oder Nachtstunde. Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Aufgaben, um die sich die Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter kümmern, seien es die illegale Entsorgung von Abfällen und Sperrmüll, aggressive Bettlerinnen und Bettler, nicht angeleinte Hunde in Grünanlagen oder die sogenannten "Wild"-Pinkler.

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bremer Ordnungsdienstes erfüllen polizeiliche Aufgaben, sie dürfen Verwarnungen aussprechen, Verwarnungsgelder erheben und Bußgeldverfahren einleiten. Aber auch Personen anhalten und befragen, deren Personalien feststellen, Platzverweise aussprechen oder auch Gegenstände sicherstellen oder beschlagnahmen.

    Referatsleitungen  Frau Müller und Herr Coban

  • Übergeordnete Dienststelle

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Aktualisiert am 10.11.2025

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