Wenn Besteller eine Bestellung an Sie versenden, erhalten Sie entweder eine durch das Lieferantencockpit erzeugte E-Mail mit einer Bestell-Information oder der Bestellung (im Format XBestellung) im Anhang.
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Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie Ihre versicherungspflichtig Beschäftigten zur Sozialversicherung melden. Dazu benötigen Sie eine Betriebsnummer.
Sie möchten sich über eine bevorstehende Auftragsvergabe informieren und Auftragsbekanntmachungen einsehen? Das können Sie über den Datenservice „Öffentlicher Einkauf“ machen.
In besonders gekennzeichneten Gebieten ist das Parken nur mit einer Sondergenehmigung gestattet. Der sogenannte Bewohnerparkausweis wird auf Antrag ausgegeben.
Um Bücher und andere Medien in den Stadtbibliotheken in Bremen ausleihen zu können, brauchen Sie einen Bibliotheksausweis (BIBCARD). Erfahren Sie hier mehr.
Sie benötigen einen Auszug aus dem Bremer Schiffsregister?
Sie sind wahlberechtigt und möchten in einem anderen Wahlraum wählen oder per Briefwahl an der Wahl teilnehmen? Dann müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
Wenn Sie nicht genügend Geld zur Verfügung haben, um Ihren notwendigen Lebensunterhalt selbst zu finanzieren, dann können Sie Bürgergeld beantragen.