Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde abmelden.
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde abmelden.
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde seines Wohnortes anmelden.
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde seines Wohnortes anmelden.
Wer innerhalb Bremens umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde ummelden.
Dieses Angebot befindet sich derzeit noch im Aufbau und startet erst in Kürze. Der Online-Dienst ist daher noch nicht verfügbar. Sobald der Dienst verfügbar ist, finden Sie den entsprechenden Link an dieser Stelle. Sie sind innerhalb von Bremen umgezogen? Jetzt ist die Ummeldung inklusive neuer Anschrift auf Ihrem Personalausweis online möglich. Die Ersten, die das Angebot nutzen können, sind alleinstehende, volljährige Personen ohne minderjährige Kinder. Der Dienst wird fortlaufend ausgebaut. Für alle anderen Personen besteht dennoch die Möglichkeit Antragsunterlagen zur Wohnsitzummeldung digital abzugeben. Weitere Informationen dazu finden Sie in der verlinkten Dienstleistungsbeschreibung "Wohnsitz ummelden (Alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung)" unter "Weitere Informationen".
Sind Sie körperbehindert oder haben Sie eine Pflegestufe? Sie benötigen aufgrund Ihrer gesundheitlichen Situation Umbaumaßnahmen z.B. Ihrer Dusche, können diese aber nicht aus eigener Kraft finanzieren? Lassen Sie sich von den Mitarbeitern der Zentralen Fachstelle Wohnen beraten.
Wenn in Ihrer Wohnung ein nicht baulicher Mangel besteht, für Personen weniger als 9 qm Wohnraum zur Verfügung steht oder auch Instandsetzungsmaßnahmen durch den / die Eigentümer/in nicht durchgeführt werden, können Sie dies bei der Wohnungsaufsicht melden.
Wohnungsbauprämie erhalten Sie, wenn Sie Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus getätigt haben und verschiedene Voraussetzungen erfüllen.