Sie möchten sich für den juristischen Vorbereitungsdienst bewerben und haben Ihren Abschluss in einem Land der EU, EWR oder der Schweiz gemacht? Hier erfahren Sie mehr darüber.
Sie leiten einen Betrieb mit Beschäftigten? Wie sieht es mit der Sozialversicherung aus? Wie bezahlt man die Lohnsteuer und welche Meldepflichten gibt es?
Damit Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber den Überblick über Ihre Rechte und Pflichten behalten, finden Sie hier umfangreiche Informationen über arbeitsrechtliche Aspekte.
Sie möchten sich für den juristischen Vorbereitungsdienst bewerben und haben Ihren Abschluss in einem Land der EU, EWR oder der Schweiz gemacht? Hier erfahren Sie mehr darüber.
Wenn Sie eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis beschäftigen, müssen Sie diese durch das Haushaltsscheck-Verfahren anmelden.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Aufsichtsbehörde auf Antrag einer Arbeitgeberin oder eines Arbeitgebers für Mitarbeitende in deren Unternehmen eine abweichende längere tägliche Arbeitszeit bewilligen.
Wenn sich die rechtlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens ändern, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren. Die Änderung kann sich auf Ihre Abgabepflicht auswirken.
Zahlen Sie im Vergleich zum Vorjahr voraussichtlich wesentlich geringere Entgelte an selbständig tätige Künstlerinnen und Künstler oder Publizistinnen und Publizisten? Dann können Sie die Reduzierung Ihrer monatlichen Vorauszahlungen zur Künstlersozialabgabe beantragen.
Wenn Sie ein abgabepflichtiges Unternehmen betreiben, müssen Sie Ihr Unternehmen bei der Künstlersozialkasse anmelden.
Sie haben Fragen/Bedenken zur Sicherheit oder Einrichtung einer Baustelle?
Die VHS Bremen bietet Ihnen Kurse und Seminare - vormittags, nachmittags und abends - ganz nach Ihren Freizeitmöglichkeiten. Aber auch am Wochenende können Sie dort Lust am Lernen finden. Vergessen Sie dabei nicht, das Sie auch die Möglichkeit haben, Ihren Lernwünschen in einem Bildungsurlaub nachzukommen oder das Angebot an Studienreisen, die Ihnen vermittelt werden können.
Minijobs - welche Regelungen gelten?
Fühlen Sie sich als Frau nicht gleichberechtigt behandelt, können Sie sich bei einer Landesbehörde informieren: Die Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) bietet viele Hinweise, Materialien und allgemeine Informationen. Ansprechpartnerinnen beraten Sie außerdem bei Fragen und nehmen Anregungen entgegen.