Sie möchten sich für den juristischen Vorbereitungsdienst bewerben und haben Ihren Abschluss in einem Land der EU, EWR oder der Schweiz gemacht? Hier erfahren Sie mehr darüber.
Sie leiten einen Betrieb mit Beschäftigten? Wie sieht es mit der Sozialversicherung aus? Wie bezahlt man die Lohnsteuer und welche Meldepflichten gibt es?
Damit Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber den Überblick über Ihre Rechte und Pflichten behalten, finden Sie hier umfangreiche Informationen über arbeitsrechtliche Aspekte.
Sie möchten sich für den juristischen Vorbereitungsdienst bewerben und haben Ihren Abschluss in einem Land der EU, EWR oder der Schweiz gemacht? Hier erfahren Sie mehr darüber.
Sie haben Fragen/Bedenken zur Sicherheit oder Einrichtung einer Baustelle?
Die VHS Bremen bietet Ihnen Kurse und Seminare - vormittags, nachmittags und abends - ganz nach Ihren Freizeitmöglichkeiten. Aber auch am Wochenende können Sie dort Lust am Lernen finden. Vergessen Sie dabei nicht, das Sie auch die Möglichkeit haben, Ihren Lernwünschen in einem Bildungsurlaub nachzukommen oder das Angebot an Studienreisen, die Ihnen vermittelt werden können.
Minijobs - welche Regelungen gelten?
Fühlen Sie sich als Frau nicht gleichberechtigt behandelt, können Sie sich bei einer Landesbehörde informieren: Die Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) bietet viele Hinweise, Materialien und allgemeine Informationen. Ansprechpartnerinnen beraten Sie außerdem bei Fragen und nehmen Anregungen entgegen.
Gesellschafter einer Steuerberatungsgesellschaft
Bestimmte sicherheitsrelevante Tätigkeiten dürfen Sie erst durchführen, wenn eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durchgeführt wurde. Dazu gehören bestimmte Tätigkeiten am Flughafen, das Arbeiten mit Luftfracht oder das Führen eines Luftfahrzeugs als Pilot*in.
In den ersten drei Monaten nach Asylantragstellung, dürfen AsylbewerberInnen nicht arbeiten. Praktikum und Studium sind aber grundsätzlich auch zu Beginn des Asylverfahrens möglich. Wenn das Migrationsamt Ihre Aufenthaltsgestattung verlängert, können Sie beantragen, dass Ihnen auch die Beschäftigung erlaubt wird.
Die Anerkennung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen (WBG) entspricht einem Gütesiegel, das Einrichtungen der Weiterbildung auf Antrag und bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen führen dürfen.
Wenn Sie eine Personalveränderung in einer Kindertageseinrichtung vornehmen möchten, müssen Sie das unverzüglich der zuständigen Aufsichtsbehörde (Landesjugendamt) melden.