Es gibt wesentliche Veränderungen an Ihre Betriebsstätte oder bei Ihren betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge? Dann melden Sie dies der zuständigen Stelle und Sie der Rundfunkbeitrag wird angepasst.
Es gibt wesentliche Veränderungen an Ihre Betriebsstätte oder bei Ihren betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge? Dann melden Sie dies der zuständigen Stelle und Sie der Rundfunkbeitrag wird angepasst.
Sie haben eine Betriebsstätte oder auch betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge? Dann müssen Sie hierfür einen Rundfunkbeitrag entrichten und dies der zuständigen Stelle melden. Neu hinzukommende Betriebsstätten müssen ebenso angemeldet werden.
Sie geben Ihre Betriebsstätte oder auch betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge auf? Dann melden Sie dies der zuständigen Stelle und Sie müssen keinen Rundfunkbeitrag mehr für diese entrichten.
Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen ist das rote Kennzeichen für Händler (z.B. Kfz-Hersteller, Händler, Werkstätten) bestimmt. Die keinem Fahrzeug fest zugeteilte Kennzeichennummer beginnt immer mit "06". Auch eine Mehrfachverwendung ist möglich. Hinweis: Das rote Kennzeichen ist mit dem besonderen Fahrzeugscheinheft zu verwenden.
Der Reisepass kann auch für Personen zwischen 0 und 18 Jahren ausgestellt werden. Für einige Reiseziele ist dies notwendig, da der Kinderreisepass oder Personalausweis nicht in allen Ländern anerkannt wird.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Mitte am Di. 20.08.24 um 09:45
Deutsche Staatsangehörige müssen einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen, wenn sie über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland ausreisen oder wieder einreisen. Der Inhaber eines gültigen deutschen Reisepasses genügt aber auch im Inland seiner gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht. Der Reisepass ersetzt insoweit den Personalausweis, obwohl er im Gegensatz zu diesem nicht die Anschrift des Inhabers enthält. Der Personalausweis hingegen genügt nur im Inland, in der Regel aber nicht für die Einreise in andere Länder – Ausnahmen bestehen insbesondere für Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU). Ein Reisepass kann auch für Personen unter 18 Jahren beantragt werden. Alle Informationen hierzu erhalten Sie in unserer Dienstleistungsbeschreibung "Reisepass beantragen - für Personen unter 18 Jahren" (siehe: https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.1156018.de).
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Mitte am Di. 20.08.24 um 09:45
In der Badesaison werden die Wasserqualität und die Temperatur der Bremer Badegewässer regelmäßig erhoben und die Messwerte für Sie bereitgestellt.
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Wenn Sie als Lieferant eine gültige Rahmenvereinbarung mit der öffentlichen Verwaltung haben, müssen Sie zum Abruf aus der Rahmenvereinbarung einen Produktkatalog zur Verfügung stellen, den die öffentliche Verwaltung übernimmt. Hierfür können Sie das Lieferantencockpit nutzen.
Wenn Sie als Lieferant eine gültige Rahmenvereinbarung mit der öffentlichen Verwaltung haben, werden Sie für die Befüllung und Bereitstellung eines Produktkatalogs über Liefer- und Dienstleistungen beauftragt. Hierfür können Sie dann das Lieferantencockpit nutzen.