Wenn Sie unversteuerte Tabakwaren befördern wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis und müssen sich für das EDV-gestützte Beförderungs- und Kontrollsystem (Excise Movement and Control System – EMCS) registrieren.
Mit Steuern und Abgaben leisten Unternehmen einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben.
Unter anderem werden sie als Arbeitgeber, Produzenten oder Händler besteuert, zum Beispiel durch Umsatzsteuer, Gewerbesteuer oder Einkommensteuer.
Alle Services und Informationen über das Thema Steuern und Abgaben finden Sie hier.
Wenn Sie unversteuerte Tabakwaren befördern wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis und müssen sich für das EDV-gestützte Beförderungs- und Kontrollsystem (Excise Movement and Control System – EMCS) registrieren.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Hauptzollamt Ihnen die Tabaksteuer oder die Steuerzeichenschuld erlassen oder erstatten, zum Beispiel, wenn Sie Tabakwaren vernichten oder die Steuerzeichen nicht verwenden.
Wenn Sie mit Tabakwaren zu tun haben, müssen Sie in bestimmten Fällen Tabaksteuer bezahlen.
Es gibt wesentliche Veränderungen an Ihrer Betriebsstätte oder bei Ihren betrieblich genutzten Kraftfahrzeugen? Dann melden Sie dies der zuständigen Stelle und der Rundfunkbeitrag wird angepasst.
Wenn Sie Anträge und Meldungen elektronisch über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern übermitteln wollen, müssen Sie sich vorab für die Nutzung registrieren.
Wenn Ihrer Abgabepflicht beendet wurde und Sie erneut über EUR 450,00 im Jahr an künstlerisch oder publizistisch selbständig tätige Personen zahlen bzw. Sie außerdem wieder mehr als 3 Veranstaltungen im Kalenderjahr durchführen, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren.
Wenn Sie mit der Künstlersozialkasse (KSK) eine Ausgleichsvereinigung haben, aktualisiert die KSK jährlich die Daten ihrer Mitglieder, führt die Abrechnungen durch, zieht die Künstlersozialabgabe ein und führt regelmäßig eine Überprüfung der Ausgleichsvereinigung durch.
Wenn Ihr Unternehmen bei der Künstlersozialkasse angemeldet ist, müssen Sie in der Regel jährlich eine Entgeltmeldung abgeben. Diese Meldung benötigt die Künstlersozialkasse, um die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Künstlersozialabgabe zu berechnen.
Wenn die Künstlersozialkasse Ihnen einen Änderungsbescheid zugeschickt hat und Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie dagegen Widerspruch einlegen.
Wenn Sie in eine Kirche eintreten oder wiedereintreten, sind Sie verpflichtet, Kirchensteuer zu zahlen. Das Verfahren hierfür ist weitgehend automatisiert.