Könnte Ihr Unternehmen von der Umsatzsteuer befreit werden?
Mit Steuern und Abgaben leisten Unternehmen einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben.
Unter anderem werden sie als Arbeitgeber, Produzenten oder Händler besteuert, zum Beispiel durch Umsatzsteuer, Gewerbesteuer oder Einkommensteuer.
Alle Services und Informationen über das Thema Steuern und Abgaben finden Sie hier.
Könnte Ihr Unternehmen von der Umsatzsteuer befreit werden?
Körperschaften müssen für ihr zu versteuerndes Einkommen Körperschaftsteuer zahlen, gemeinnützige Organisationen erhalten ihre Steuerbefreiung.
Änderungen der eigenen Bankverbindung (IBAN) bitte schriftlich dem zuständigen Finanzamt mitteilen.
Termin zur Abgabe der Erklärung kann nicht eingehalten werden - Antrag auf Fristverlängerung
Sind ggf. Vorauszahlungen zu entrichten ?
Welche Aufgaben übernimmt die Vollstreckungsstelle der Landeshauptkasse Bremen? An wen muss ich mich wenden, wenn eine Vollstreckungsmaßnahme gegen mich eingeleitet wurde?
Zahlungen an die Finanzämter im Land Bremen
Arbeitgeber müssen eine Ausgleichsabgabe leisten, wenn Sie nicht genügend schwerbehinderte Menschen beschäftigen.
Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Finanzamt Bremen am Fr. 02.05.25 um 08:40
Wenn sich die rechtlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens ändern, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren. Die Änderung kann sich auf Ihre Abgabepflicht auswirken.
Wenn Sie eine wirtschaftliche Tätigkeit beginnen, wird Ihnen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) mitgeteilt.
Wurde Ihre Steuererklärung vorzeitig vom Finanzamt angefordert?
Wenn Sie Alkopops herstellen oder einführen, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Alkopopsteuer und zusätzlich Alkoholsteuer bezahlen.
Wenn Sie Tabakwaren herstellen, bearbeiten, verarbeiten, lagern, versenden oder empfangen wollen, ohne dass die Steuer entsteht, können Sie eine Erlaubnis für die Aussetzung oder Befreiung von der Steuer beantragen.
Wenn Sie unversteuerten Schaumwein, Zwischenerzeugnisse oder Wein befördern wollen, benötigen Sie in der Regel eine spezielle Erlaubnis sowie eine Registrierung zur Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem EMCS.
Wenn Sie Schaumwein oder Zwischenerzeugnisse herstellen oder einführen, müssen Sie Schaumweinsteuer oder Zwischenerzeugnissteuer bezahlen.
Wenn Schaumwein oder Zwischenerzeugnisse nachweislich versteuert wurden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung, einen Erlass oder eine Vergütung dieser Verbrauchsteuern erhalten.
Wenn Sie Kaffee steuerfrei befördern wollen, müssen Sie dies der Zollverwaltung mitteilen beziehungsweise entsprechend belegen können.
Wenn Sie mit Energieerzeugnissen wie Benzin oder Heizöl umgehen, müssen Sie Energiesteuer bezahlen. Sie müssen eine Steuererklärung beim zuständigen Hauptzollamt abgeben, in der Sie die Steuer selbst berechnen (Steueranmeldung).
In bestimmten Fällen kann Ihr Unternehmen des Produzierenden Gewerbes oder der Forst- und Landwirtschaft von der Stromsteuer entlastet werden. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.