Sie sind gebeten worden, im Rahmen eines Visumsverfahren zu Besuchs- oder Geschäftszwecken für ihren Gast eine Verpflichtungserklärung zu übernehmen? Dazu beachten Sie bitte folgende Punkte.
Sie sind gebeten worden, im Rahmen eines Visumsverfahren zu Besuchs- oder Geschäftszwecken für ihren Gast eine Verpflichtungserklärung zu übernehmen? Dazu beachten Sie bitte folgende Punkte.
Seit dem 2. August 2021 sind bei der Beantragung eines neuen Personalausweises immer zwei Fingerabdrücke der beantragenden Person aufzunehmen. Die Fingerabdrücke werden als zusätzliches Sicherheitsmerkmal ausschließlich im Chip des Personalausweises gespeichert.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Mitte am Di. 03.09.24 um 08:45
Deutsche Staatsangehörige müssen einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen, wenn sie über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland ausreisen oder wieder einreisen. Der Inhaber eines gültigen deutschen Reisepasses genügt aber auch im Inland seiner gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht. Der Reisepass ersetzt insoweit den Personalausweis, obwohl er im Gegensatz zu diesem nicht die Anschrift des Inhabers enthält. Der Personalausweis hingegen genügt nur im Inland, in der Regel aber nicht für die Einreise in andere Länder – Ausnahmen bestehen insbesondere für Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU). Ein Reisepass kann auch für Personen unter 18 Jahren beantragt werden. Alle Informationen hierzu erhalten Sie in unserer Dienstleistungsbeschreibung "Reisepass beantragen - für Personen unter 18 Jahren" (siehe: https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.1156018.de).
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Mitte am Di. 03.09.24 um 08:45
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Kfz-Zulassungen am Do. 13.06.24 um 10:45
In Bremen kann ein Wunschkennzeichen gegen Gebühr im Voraus bei den Kfz-Zulassungsstellen oder online für 90 Tage reserviert werden.
Seit dem 1. März 2007 können von den örtlichen Kommunen Umweltzonen eingerichtet werden. Es dürfen dann nur noch die Fahrzeuge einfahren, die eine der am Einfahrtsschild ausgewiesenen "Feinstaubplaketten" an der Windschutzscheibe tragen (oder eine Ausnahmegenehmigung haben).
Bei Verlust oder Diebstahl Ihre Fahrzeugscheins benötigen Sie dafür einen Ersatz.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Kfz-Zulassungen am Do. 13.06.24 um 10:45
Wenn Sie ein bisher nicht zugelassenes oder ein bisher in der Bundesrepublik zugelassenes - eventuell außer Betrieb gesetztes - Fahrzeug ins Ausland ausführen möchten, benötigen Sie dazu ein Ausfuhrkennzeichen.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Kfz-Zulassungen am Fr. 14.06.24 um 08:00
Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II (oder Ihres Fahrzeugbriefs) benötigen Sie dafür einen Ersatz. Zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil II erhalten Sie auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Kfz-Zulassungen am Fr. 14.06.24 um 08:00
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Mitte am Di. 03.09.24 um 08:45