Berechnung der Hundesteuer
Sie möchten wissen, wie die Hundesteuer berechnet wird? Hier erfahren Sie mehr darüber.
Mit Steuern und Abgaben leisten Unternehmen einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben.
Unter anderem werden sie als Arbeitgeber, Produzenten oder Händler besteuert, zum Beispiel durch Umsatzsteuer, Gewerbesteuer oder Einkommensteuer.
Alle Services und Informationen über das Thema Steuern und Abgaben finden Sie hier.
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Sie können sich von der Hundesteuer befreien lassen, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Erfahren Sie hier mehr.
Vermögenswirksame Leistungen angelegt?
Dann kann unter bestimmten Voraussetzungen auch Arbeitnehmersparzulage gewährt werden.
Sie beziehen ein Einkommen? Dann sind Sie grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften zur jährlichen Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.
Bescheinigung der momentanen steuerlichen Verhältnisse
Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung
Sie erhalten als Bürgerin oder Bürger in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer. Sie können diese bei Verlust online neu anfordern.
Sie erbringen Bauleistungen? Dann treffen grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften zum Steuerabzug bei Bauleistungen auf Sie zu.
Sie wurden aufgefordert, eine Steuererklärung unter Androhung eines Zwangsgeldes abzugeben? Hier erfahren Sie mehr.
Stundung von Abgaben (Steuern, Gerichtskosten, nichtsteuerliche Abgaben)
Für gewerbliche Wasserfahrzeug, die im Hafen liegen, können Sie eine Steuerermäßigung beantragen, wenn Sie während der Liegezeit Landstrom nutzen.
Wenn Sie Stromsteuer bezahlen müssen, haben Sie eine Steuererklärung beim zuständigen Hauptzollamt abzugeben, in der Sie die Steuer selbst berechnen. Man spricht dann von einer Steueranmeldung.
Wenn Sie bei der Künstlersozialkasse versichert oder zuschussberechtigt sind, kann Ihr Arbeitseinkommen in einer jährlichen wechselnden Stichprobe überprüft werden.
Als künstlerisch oder publizistisch selbständig tätige Person können Sie unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich pflichtversichert sein.
Wenn Sie als versicherte Person in der Künstlersozialversicherung eine Frage oder ein Anliegen im Zusammenhang mit Ihrer Versicherungspflicht haben, können Sie sich an die Künstlersozialkasse wenden.
Wenn Sie über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig oder zuschussberechtigt sind, erhalten Sie für jedes Jahr einen Nachweis über Ihre Versicherung.
Wenn Sie nicht nur künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätig sind, sondern noch weitere Tätigkeiten ausüben oder Sozialleistungen beziehen, müssen Sie das der Künstlersozialkasse melden.