Eintragung in die Handwerksrolle mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium oder Technikerabschluss
Wenn Sie erfolgreich ein Ingenieurstudium absolviert oder einen Technikerabschluss erworben haben, können Sie sich in dem zulassungspflichtigen Handwerk selbständig machen, dem der Studien- bzw. Schulschwerpunkt ihrer Prüfung entspricht.