Hier erhalten Sie Informationen zur Anerkennung der Gleichwertigkeit eines in einem anderen Bundesland erworbenen schulischen Abschlusses.
Sie machen gerade Ihren Schulabschluss oder sind mitten in der Berufsausbildung?
Bei Fragen rund um Themen wie Studium, Bildung und Ausbildung sind Sie hier richtig.
Hier finden Sie passende Beratungsangebote, Services, Anträge oder Nachweise.
Hier erhalten Sie Informationen zur Anerkennung der Gleichwertigkeit eines in einem anderen Bundesland erworbenen schulischen Abschlusses.
Wenn Sie in einem der Berufe Rechtsanwaltsfachangestellte(r), Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte(r), Rechtsfachwirt:in oder Notarfachwirt:in arbeiten möchten und nur über einen ausländischen Berufsabschluss verfügen, können Sie beantragen, dass die Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation festgestellt wird.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Schulpflicht einer Schülerin oder eines Schülers zum Besuch einer allgemeinbildenden/berufsbildenden Schule im Land Bremen ruhen bzw. die Schülerin oder der Schüler von der Schulpflicht befreit werden. Hierfür muss ein Antrag gestellt werden.
Wie kann ich mein Kind von der Schule zurückstellen? Informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten und die Schulpflicht.
Bei Schülerinnen und Schülern, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten stark beeinträchtigt sind, kann ein Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs gemäß §23- §28 BremInBilV eingeleitet und durchgeführt werden.
Die Berufsschule bildet den schulischen Teil der dualen Ausbildung ab. Sie bereitet zusammen mit den Ausbildungsbetrieben/den Dualpartnern auf einen Abschluss auf Niveaustufe 4 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR 4) vor.
Wenn Sie als Erwachsener die allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben wollen, dann können Sie sich an einer Schule des Zweiten Bildungswegs bewerben. Erfahren Sie hier mehr.
Haben Sie ein Abschluss- oder Abgangszeugnis verloren? Oder haben Sie einen beim Standesamt eingetragenen neuen Namen, der nicht der Ehename ist? Hier erfahren Sie mehr.
Wenn Sie als Erwachsene(r) die allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben wollen und und eine mindestens 24-monatige Berufstätigkeit beziehungsweise Ersatzzeiten vorweisen können, dann können Sie sich an einer Schule des Zweiten Bildungswegs bewerben. Erfahren Sie hier mehr.
Hier können Sie Ihr Kind nach dem Zuzug aus dem Ausland für einen Schulplatz in der Stadtgemeinde Bremen anmelden, wenn Ihr Kind nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt.