Sie möchten bei der Bremischen Bürgerschaft eine Petition einreichen.
Mitbestimmen und Mitmachen: Sie möchten etwas Sinnvolles tun und einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft leisten?
Vom Ehrenamt über den Bundesfreiwilligendienst bis hin zum Freiwilligen Sozialen Jahr – es gibt zahlreiche Möglichkeiten für aktives Engagement. Informationen über Engagement sowie über Wahlen, Petitionen, Bürgerbegehren und Volksentscheide finden Sie hier. Auch haben wir Wissenswertes darüber für Sie zusammengestellt, wie Sie die Kontrolle über Ihre persönlichen Daten ausüben können.
Sie möchten bei der Bremischen Bürgerschaft eine Petition einreichen.
Was machen Sie eigentlich sonntags? Erst einmal ausschlafen, gründlich frühstücken und dann je nach Wetter ins Grüne oder doch lieber zu Hause bleiben? Sie können zumindest an den Wahlsonntagen auch etwas ganz anderes machen. Sie können sich nämlich als Wahlhelfer:in aktiv an den Wahlen beteiligen und so einen wichtigen Teil zu unserer Demokratie beitragen!
Sie haben einen Gully gesehen, an welchem dass Wasser nicht abläuft? Damit dieser Missstand beseitigt wird, nennen wir Ihnen den richtigen Ansprechpartner bzw. wird Ihr Hinweis gerne entgegen genommen.
a. Das Abwasser in meinem Haus läuft nicht ab! b. Das Abwasser kommt im Keller hoch bzw. staut sich zurück! c. Meine Grube läuft über! d. Der Kanaldeckel (in der Straße Durchmesser ca.1 m) klappert! e. Die Gullys laufen nicht ab
Sie möchten eine gestörte Ampel (Lichtsignalanlage) oder Straßenbeleuchtung melden? Dies können Sie melden, damit der Schaden bzw. die Störung behoben werden kann.
Zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehören wesentlich das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht sich friedlich und ohne Waffen unter freiem Himmel zu versammeln. Nach herrschender Meinung liegt eine Versammlung im Sinne von Artikel 8 des Grundgesetzes vor, wenn mehr als zwei Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung, zusammenkommen. Volksfeste und Vergnügungsveranstaltungen sowie Veranstaltungen, die der bloßen Zurschaustellung eines Lebensgefühls dienen, fallen deshalb nicht unter den Versammlungsbegriff. Siehe Dienstleistungsbeschreibung "Veranstaltungen auf öffentlichem Grund".
Sie sind wahlberechtigt und möchten in einem anderen Wahlraum wählen oder per Briefwahl an der Wahl teilnehmen? Dann müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
Der Wahltag rückt näher und Sie haben noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Im Wahlamt wird Ihnen geholfen.
Interesse an europäischen Themen? Besuchen Sie die Veranstaltungen des EuropaPunktBremen!
Sie haben Fragen zu Europa/der EU? Im EuropaPunktBremen wird Ihnen weitergeholfen!