Bitte beachten Sie, dass Sie bei der gewünschten Dienstleistung auch unseren Online-Service in Anspruch nehmen können. Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen" - Online Service".
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Zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehören wesentlich das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht sich friedlich und ohne Waffen unter freiem Himmel zu versammeln. Nach herrschender Meinung liegt eine Versammlung im Sinne von Artikel 8 des Grundgesetzes vor, wenn mehr als zwei Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung, zusammenkommen. Volksfeste und Vergnügungsveranstaltungen sowie Veranstaltungen, die der bloßen Zurschaustellung eines Lebensgefühls dienen, fallen deshalb nicht unter den Versammlungsbegriff. Siehe Dienstleistungsbeschreibung "Veranstaltungen auf öffentlichem Grund".
Eine Erlaubnis nach § 34c GewO benötigen Sie, wenn Sie in der Immobilienvermittlung, Darlehensvermittlung, als Bauträger/Bauherr, Baubetreuung oder Wohnimmobilienverwaltung gewerblich tätig sein möchten.
Sie haben Ihre Ausbildung zum Rechtsanwalt oder zur Rechtsanwältin im Ausland absolviert und möchten nun in Deutschland arbeiten? Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen.
Wenn Sie Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen erhalten möchten, benötigen Sie als Person in einem Gesundheitsfachberuf einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) kann bei der Gewerbemeldestelle beantragt werden. Die Antwort wird vom Bundesamt für Justiz direkt dem/der angegebene/-n Empfänger*in zugesandt.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Gewerbemeldestelle am Di. 08.07.25 um 08:00
Sie möchten eine kleine Lotterie/ Ausspielung (Tombola) veranstalten? Dann brauchen Sie eine Erlaubnis. Hier erfahren Sie mehr darüber.
Wenn ein Gewerbe zukünftig nicht mehr in der Stadt Bremen ausgeübt werden soll, ist eine Gewerbeabmeldung erforderlich.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Gewerbemeldestelle am Do. 03.07.25 um 12:30
Wenn ein Gewerbebetrieb örtlich verlegt oder der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder ausgedehnt oder eine Namensänderung vorgenommen werden soll, ist eine Gewerbeummeldung erforderlich.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Gewerbemeldestelle am Do. 03.07.25 um 12:30