Sie sind hier:

Zentrale Kfz-Zulassungsbehörde

Bezahlmöglichkeiten


bar, EC-Karte

  • Öffnungszeiten
    Mo-Fr 08:00 - 12:00
    Die Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
  • Allgemeine Informationen

    Hinweis zur Verkehrssituation

    Aufgrund der Baustelle in der Steubenstraße sowie der damit verbundenen vollständigen Sperrung der ersten Eisenbahnunterführung – auch für Fußgänger und Radfahrer – ist das Behördenzentrum Stresemannstraße voraussichtlich noch bis in den Sommer 2028 nicht mehr direkt von der Haltestelle Julius-Brecht-Allee (Linie 1) erreichbar. Eine Zufahrtsmöglichkeit besteht aber über die Gartenstadt Vahr, Insterburger Str.

    Hinweis

    Im Bürgeramt können Kundenanliegen nur nach vorheriger Terminvereinbarung erledigt werden. Eine Terminvereinbarung ist online über https://www.service.bremen.de oder über das Bürgertelefon Bremen unter den Rufnummern 115 oder 0421-361 0 möglich. Bitte nutzen Sie möglichst das Angebot der Onlinetermine.

    Wenn Sie ein Fahrzeug zulassen möchten (KFZ-Zulassung), klicken Sie bitte den folgenden Link zum BSC-Stresemannstraße an: https://www.service.bremen.de/buergerservicecenter-stresemannstrasse-9384

    Ab dem 02.07.2026 ist die Bearbeitung von roten Dauerkennzeichen für Inhaber:innen nur noch mit Termin möglich. Lediglich für die Inhaber:innen, die die Unterlagen für rote Dauerkennzeichen über gewerbliche Kfz-Zulassungsdienste einreichen, ändert sich nichts. Terminvereinbarungen sind an Dienst- und Donnerstagen in der Zeit von 08.00 bis 11.30 Uhr (dienstags) bzw. 08.00 – 11.00 Uhr (donnerstags) möglich. 
    Die Bearbeitung der Anliegen erfolgt, bei Vorlage der vollständigen Unterlagen, in der Regel im Termin. Somit ist eine separate Abholung nicht erforderlich. Vollständige Unterlagen sind vor allem das Fahrzeugscheinheft, das Fahrtenbuch und ein ausgefülltes Vorblatt mit dem gewünschten Anliegen. Ggf. auch die Kennzeichenschilder, je nach Anliegen. Bitte beachten Sie dazu unsere Hinweise in der Dienstleistungsbeschreibung unter Formulare bzw. weitere Informationen. 
    Ausgeschlossen von der sofortigen Bearbeitung sind Neuanträge auf rote Dauerkennzeichen. Hier ist eine Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit im gewerberechtlichen Sinn notwendig. Die Bearbeitung der Anträge liegt damit in der Regel bei ca. 6 bis 8 Wochen. 

  • Übergeordnete Dienststelle

Feedback geben

Ihr Feedback wird uns helfen, Probleme zu erkennen und zu lösen. Sie erhalten keine persönliche Antwort. Bitte übermitteln Sie keine persönlichen Daten.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?
Wie bewerten Sie die Seite?*
*Pflichtfeld

Unsere Dienstleistungen

Nicht das Passende gefunden? Im gesamten Serviceportal suchen

Aktualisiert am 10.09.2026

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
Behörden ·