Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde und Sie wieder ein Kraftfahrzeug fahren wollen, müssen Sie die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragen.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Fahrerlaubnisse am Fr. 25.07.25 um 07:45
Mobilität ist mehr als die Frage, wie man schnell, sicher und bequem von A nach B kommt.
Mobilität ist eine entscheidende Grundlage für die alltägliche Lebenswirklichkeit vieler Menschen.
Hier bekommen Sie Informationen über Themen wie Fahrerlaubnis und Führerschein, die Zulassung Ihres Fahrzeugs und anderes mehr.
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde und Sie wieder ein Kraftfahrzeug fahren wollen, müssen Sie die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragen.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Fahrerlaubnisse am Fr. 25.07.25 um 07:45
Sie besitzen oder besaßen einen Führerschein der Bundeswehr oder der Polizei? Diesen können Sie in einen „normalen“ Führerschein umtauschen lassen.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Fahrerlaubnisse am Do. 19.06.25 um 10:45
Möchten Sie bereits vor dem 18. Geburtstag den Führerschein machen? Dann können Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen?
Wenn die Kennzeichenschilder beschädigt oder unleserlich geworden sind oder wenn sich eine Plakette (Stempelplakette oder Prüfplakette) vom Kennzeichen gelöst hat, müssen Sie dafür sorgen, dass eine neue Plakette oder mehrere neue Plaketten auf den bisherigen oder auf neuen Kennzeichenschildern angebracht werden.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Stresemannstraße am Do. 03.07.25 um 12:15
Seit dem 1. März 2007 können von den örtlichen Kommunen Umweltzonen eingerichtet werden. Es dürfen dann nur noch die Fahrzeuge einfahren, die eine der am Einfahrtsschild ausgewiesenen "Feinstaubplaketten" an der Windschutzscheibe tragen (oder eine Ausnahmegenehmigung haben).
Wenn Sie ein bisher nicht zugelassenes oder ein bisher in der Bundesrepublik zugelassenes - eventuell außer Betrieb gesetztes - Fahrzeug ins Ausland ausführen möchten, benötigen Sie dazu ein Ausfuhrkennzeichen.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Stresemannstraße am Do. 03.07.25 um 13:15
Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II (oder Ihres Fahrzeugbriefs) benötigen Sie dafür einen Ersatz. Zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil II erhalten Sie auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I. Für die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II ist in der Regel ein lückenloser Eigentumsnachweis erforderlich, das heißt Sie müssen den Eigentumsübertrag vom letzten eingetragenen Halter:in bis zu sich nachweisen. Sollten Sie hierzu im Vorfeld noch Fragen haben, dann melden Sie sich bitte per E-Mail bei der Zentralen Kfz-Zulassungsbehörde (den Kontakt finden Sie unter "Zuständige Stelle"). Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die Bearbeitung nur unter Vorlage von vollständigen Unterlagen erfolgen kann.
Für Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt ihrer Begutachtung als Oldtimer vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, können rote Oldtimerkennzeichen beantragt werden. Die Nummer des Kennzeichens beginnt mit "07".
Die Fahrerlaubnis wird für die Fahrer von Bussen oder Lastkraftwagen der Klassen C, CE, D, DE oder C1, C1E oder D1, D1E befristet erteilt und kann verlängert werden:
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Fahrerlaubnisse am Fr. 25.07.25 um 07:45
Wenn auf Sie ein Fahrzeug zugelassen ist, müssen Sie die Kraftfahrzeugsteuer entrichten. Wenn Sie allgemeine Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer haben, ist seit dem 15. Februar 2014 die Zollverwaltung Ihr Ansprechpartner.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der gewünschten Dienstleistung auch unseren Online-Service in Anspruch nehmen können. Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen" - Online Service". Wiederanmeldung eines Fahrzeuges nach einer Außerbetriebsetzung auf denselben Fahrzeughalter (ohne Halterwechsel)
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Stresemannstraße am Do. 03.07.25 um 12:15
Eine Umkennzeichnung (Zuteilung eines neuen Kennzeichens) muss durchgeführt werden, wenn das/die bisherigen amtliche/n Kennzeichen gestohlen wurde/n oder anderweitig abhanden gekommen ist/sind. Sie kann auch auf Wunsch durchgeführt werden.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Stresemannstraße am Do. 03.07.25 um 12:15
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der gewünschten Dienstleistung auch unseren Online-Service in Anspruch nehmen können. Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen" - Online Service". Nach einem Umzug oder beispielsweise einer Betriebsverlegung nach Bremen müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden. Es besteht die Möglichkeit, dass das Kennzeichen des bisherigen Zulassungsbezirks beibehalten wird.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Stresemannstraße am Do. 03.07.25 um 12:15
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der gewünschten Dienstleistung auch unseren Online-Service in Anspruch nehmen können. Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen" - Online Service". Nach Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs, müssen Sie es ummelden und ggf. ein neues Kennzeichen beantragen.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Stresemannstraße am Do. 03.07.25 um 12:15
Schwerbehinderte Menschen mit Behinderungen der Merkmale G und B können besondere Parkausweise beantragen.
Gestohlene bzw. unterschlagene Fahrzeuge sollten regelmäßig zur Vermeidung von Nachteilen für den Halter außer Betrieb gesetzt werden.
Wenn eine Steuerschuld in Zusammenhang mit einem Kraftfahrzeug besteht, müssen Sie diese vor der Zulassung eines weiteren Fahrzeugs zwingend begleichen. Bei kurzfristigen Zahlungen erhalten Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Vorlage bei der Zulassungsstelle.
Als Auflieger bezeichnet man ein Schiff, das zeitweise außer Betrieb genommen wird.
Liegeplätze für Sportboote