Sie wohnen im Ausland und möchten Ihr Kind an einer Deutschen Schule anmelden? Informieren Sie sich hier über Deutsche Schulen im Ausland.
Sie wohnen im Ausland und möchten Ihr Kind an einer Deutschen Schule anmelden? Informieren Sie sich hier über Deutsche Schulen im Ausland.
Sie möchten eine Fahrkarte (Monatskarte) für die Schülerbeförderung beantragen?
Sie haben ein schulpflichtiges Kind bei dem ein sonderpädagogischer Förderbedarf Hören, Sehen oder körperliche und motorische Entwicklung diagnostiziert wurde und Sie wünschen eine Beschulung in einem Spezialförderzentrum als Alternative zur inklusiven Beschulung?
Das Bremische Schulgesetz verpflichtet zur Teilnahme an einer schulärztlichen Untersuchung bei Einschulung.
Die Erziehungsberechtigten können für ihre Kinder in Ausnahme eine Schüler-Einzelbeförderung in Anspruch nehmen.
Sie möchten eine wissenschaftliche Studie, eine Befragung oder eine Testreihe an Schulen durchführen? Je nach Art der Untersuchung müssen Sie diese genehmigen lassen oder müssen über die Untersuchung informieren.
Mit dem DigitalPakt Schule unterstützt der Bund die Länder und Gemeinden bei Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur.
Schulen dokumentieren die Leistungen ihrer Schülerinnen und Schüler in Halbjahres-, Jahres-, Abgangs- und Abschlusszeugnissen.
Die Erziehungsberechtigten können für ihre Kinder die Schüler-Sammelbeförderung in Anspruch nehmen.
Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie inhaltlich mit dem Originaldokument identisch ist. Die Beglaubigung bescheinigt aber nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals. Diese Dienstleistung wird ausschließlich in kommunaler Zuständigkeit angeboten. Ihr Anliegen kann daher nur bearbeitet werden, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Bremen haben. Ab sofort benötigen Sie keinen Termin für dieses Anliegen in den BürgerServiceCentern Mitte, Nord und Stresemannstrasse. Sie können dieses am Express-Schalter erledigen. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten der Express-Schalter in den verschiedenen BürgerServiceCentern. Wichtig: Im BürgerServiceCenter Stresemannstraße benötigen Sie weiterhin einen Termin für dieses Anliegen
Der Betrieb einer privaten Hochschule oder einer Niederlassung einer ausländischen Hochschule in Bremen bedarf der staatlichen Anerkennung bzw. einer Genehmigung.
Sie wollen ihr im Ausland erworbenes Schulabschlusszeugnis zum Zwecke der Arbeitsaufnahme beziehnungsweise der beruflichen Aus- und Weiterbildung anerkennen lassen? Senden Sie uns Ihren Antrag und die vollständigen Unterlagen zu.
Hier erfahren Sie mehr über die Zuschüsse für private weiterführende Schulen im Land Bremen.
Sie haben einen ausländischen Hochschulabschluss und möchten an einer deutschen Hochschule weiterstudieren? Informieren Sie sich hier über die Zeugnisbewertung.
Sie können für Ihren Schulbesuch oder ein Praktikum finanzielle Unterstützung erhalten, wenn Ihre Eltern nicht über ein höheres Einkommen verfügen oder Sie bereits längere Zeit elternunabhängig erwerbstätig waren. Diese Unterstützung wird BAföG genannt.
Hier finden Sie alle Informationen zu den stadtbremischen Ganztagsschulen.
Sie haben ein schulpflichtiges Kind? Dann startet dieses seinen Bildungsweg in einer Grundschule.
Sie möchten einen Antrag auf Gewährung von Notenschutz an einer Schule der Sekundarstufe II stellen?
Ausländische SchülerInnen, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, sog. Drittstaatsangehörige, benötigen für Klassenfahrten in sog. Schengenstaaten kein Visum sondern ledigl. eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis und einen gültigen Pass ihres Herkunftslands oder einen deutschen Reiseausweis für Flüchtlinge, Staatenlose oder Ausländer. Hat ein/e SchülerIn keinen gültigen Pass ihres Herkunftslandes oder befindet sie/er sich lediglich im Status der Duldung, können LehrerInnen allgemein- oder berufsbildender Schulen in Bremen für eine Klassenfahrt oder einen Schulausflug in das europäische Ausland eine sog. "Schülersammelliste" beim Migrationsamt beantragen, die die eigentlich erforderlichen Ausweisdokumente ersetzt.
Mit der einmaligen Energiepreispauschale entlastet die Bundesregierung Menschen in Ausbildung, wenn sie die im Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Hier erfahren Sie mehr darüber. Die Einmalzahlung konnte zwischen dem 15. März und 2. Oktober 2023 beantragt werden. Die gesetzliche Antragsfrist zur Beantragung der Einmalzahlung für Studierende und (Berufs-)Fachschüler:innen ist abgelaufen!