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Mobilität und Fahrzeuge

Das Bild zeigt eine Straße mit Autos und Fußgängern. Am Rand stehen grüne Bäume.

Mobilität ist mehr als die Frage, wie man schnell, sicher und bequem von A nach B kommt.

Mobilität ist eine entscheidende Grundlage für die alltägliche Lebenswirklichkeit vieler Menschen.

Hier bekommen Sie Informationen über Themen wie Fahrerlaubnis und Führerschein, die Zulassung Ihres Fahrzeugs und anderes mehr.

Legende: Dienstleistungen
Zu diesem Thema gibt es 70 Dienstleistungen
  • Wiederzulassung ohne Halterwechsel

    Bitte beachten Sie, dass Sie bei der gewünschten Dienstleistung auch unseren Online-Service in Anspruch nehmen können. Den Link dorthin finden Sie unter "Online Service" oder über den Button "Online erledigen".

    Wiederanmeldung eines Fahrzeuges nach einer Außerbetriebsetzung auf denselben Fahrzeughalter (ohne Halterwechsel)

    Lebenslage(n): Mobilität und Fahrzeuge Logistik und Transport Weiter lesen
  • Umkennzeichnung

    Eine Umkennzeichnung (Zuteilung eines neuen Kennzeichens) muss durchgeführt werden, wenn das/die bisherigen amtliche/n Kennzeichen gestohlen wurde/n oder anderweitig abhanden gekommen ist/sind.

    Sie kann auch auf Wunsch durchgeführt werden.

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  • Kraftfahrzeug abmelden (wegen Diebstahl bzw. Unterschlagung)

    Gestohlene bzw. unterschlagene Fahrzeuge sollten regelmäßig zur Vermeidung von Nachteilen für den Halter außer Betrieb gesetzt werden.

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  • Rotes Oldtimerkennzeichen

    Für Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt ihrer Begutachtung als Oldtimer vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, können rote Oldtimerkennzeichen beantragt werden.

    Die Nummer des Kennzeichens beginnt mit "07". 

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  • Feinstaubplakette beantragen

    Seit dem 1. März 2007 können von den örtlichen Kommunen Umweltzonen eingerichtet werden. Es dürfen dann nur noch die Fahrzeuge einfahren, die eine der am Einfahrtsschild ausgewiesenen "Feinstaubplaketten" an der Windschutzscheibe tragen (oder eine Ausnahmegenehmigung haben).

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  • Ab- bzw. Nachstempelung von Kfz-Kennzeichen

    Wenn die Kennzeichenschilder beschädigt oder unleserlich geworden sind oder wenn sich eine Plakette (Stempelplakette oder Prüfplakette) vom Kennzeichen gelöst hat, müssen Sie dafür sorgen, dass eine neue Plakette oder mehrere neue Plaketten auf den bisherigen oder auf neuen Kennzeichenschildern angebracht werden.

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  • Ausfuhrkennzeichen beantragen

    Wenn Sie ein bisher nicht zugelassenes oder ein bisher in der Bundesrepublik zugelassenes - eventuell außer Betrieb gesetztes - Fahrzeug ins Ausland ausführen möchten, benötigen Sie dazu ein Ausfuhrkennzeichen.

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  • Zulassungsbescheinigung II beantragen - Verlust, Diebstahl

    Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II (oder Ihres Fahrzeugbriefs) benötigen Sie dafür einen Ersatz. Zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil II erhalten Sie auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I.

    Für die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II ist in der Regel ein lückenloser Eigentumsnachweis erforderlich, das heißt Sie müssen den Eigentumsübertrag vom letzten eingetragenen Halter:in bis zu sich nachweisen. Sollten Sie hierzu im Vorfeld noch Fragen haben, dann melden Sie sich bitte per E-Mail bei der Zentralen Kfz-Zulassungsbehörde (den Kontakt finden Sie unter "Zuständige Stelle"). Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die Bearbeitung nur unter Vorlage von vollständigen Unterlagen erfolgen kann.

    Lebenslage(n): Mobilität und Fahrzeuge Logistik und Transport Weiter lesen
  • Kraftfahrzeugsteuer

    Wenn auf Sie ein Fahrzeug zugelassen ist, müssen Sie die Kraftfahrzeugsteuer entrichten. Wenn Sie allgemeine Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer haben, ist seit dem 15. Februar 2014 die Zollverwaltung Ihr Ansprechpartner.

    Lebenslage(n): Steuern und Abgaben Mobilität und Fahrzeuge Logistik und Transport Weiter lesen
  • Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen

    Möchten Sie bereits vor dem 18. Geburtstag den Führerschein machen? Dann können Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen?

    Lebenslage(n): Mobilität und Fahrzeuge Weiter lesen
Zu diesem Thema gibt es 70 Dienstleistungen

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