Die BürgerService-Einrichtungen des Bürgeramtes dürfen Ihnen im Rahmen der Datenschutzbestimmungen u.a. Auskunft über die Anschrift eines bestimmten Einwohners erteilen.
Die BürgerService-Einrichtungen des Bürgeramtes dürfen Ihnen im Rahmen der Datenschutzbestimmungen u.a. Auskunft über die Anschrift eines bestimmten Einwohners erteilen.
Ab 1. Januar 2024 gibt es den Kinderreisepass als Reisedokument nicht mehr. Sie können den aktuellen Kinderreisepass Ihres Kindes nutzen, bis er nicht mehr gültig ist. Nach dem 31. Dezember 2023 können Sie Kinderreisepässe nicht mehr verlängern. Brauchen Sie für Ihr Kind ein neues Reisedokument? Sie können für Ihr Kind einen Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Bitte informieren Sie sich vor dem Termin über diese Reisedokumente. Sie gelangen zu den Leistungsbeschreibungen „Personalausweis beantragen“ und „Reisepass beantragen - für Personen unter 18 Jahren“ über die Verlinkungen unter „Weitere Informationen“ – „Wo kann ich mehr erfahren“. Bereits vereinbarte Termine behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Sie haben vor Ort die Möglichkeit, für Ihr Kind einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht mehr haben, weil er unauffindbar, verloren oder entwendet worden ist, müssen Sie diesen Verlust sofort anzeigen (Verlustanzeige). Der Personalausweis muss neu beantragt werden.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Mitte am Mi. 21.08.24 um 08:15
Wenn ein Reisepass - auch im "Expressverfahren" (innerhalb von 3-4 Tagen) - nicht mehr rechtzeitig vor Reiseantritt ausgestellt werden kann, können Sie einen vorläufigen Reisepass erhalten.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Mitte am Mi. 21.08.24 um 08:15
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde seines Wohnortes anmelden.
Sie erhalten für ihre Zwecke eine Bescheinigung aus dem Melderegister über die dort zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Ab sofort benötigen Sie keinen Termin für dieses Anliegen in den BürgerServiceCentern Mitte, Nord und Stresemannstrasse. Sie können dieses am Express-Schalter erledigen. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten der Express-Schalter in den verschiedenen BürgerServiceCentern.
Wenn ein Gewerbebetrieb örtlich verlegt oder der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder ausgedehnt oder eine Namensänderung vorgenommen werden soll, ist eine Gewerbeummeldung erforderlich.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Gewerbemeldestelle am Mo. 06.05.24 um 11:15
Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug im Ausland kaufen oder mit einem im Ausland auf Sie zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland umziehen, müssen Sie für dieses Fahrzeug die Zulassung beantragen.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Kfz-Zulassungen am Mo. 03.06.24 um 08:30
Wenn Sie mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug Probe- oder Überführungsfahrten durchführen möchten, benötigen Sie dazu ein Kurzzeitkennzeichen. Es beginnt mit der Nummer „03" oder "04"