Möchten sie Ihren Gebäudeneubau einmessen lassen?
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Sie haben die Möglichkeit, zu jeder Zeit eine Verlustmeldung aufzugeben unter: https://fundinfo.novafind.eu/home/fundinfo/F04011000/app/ Durch die Abgabe Ihrer Verlustmeldung werden Sie automatisch benachrichtigt, sobald Ihre Sache beim Ordnungsamt - Fundangelegenheiten vorliegt. Sie können bei der Verlustmeldung auswählen, ob Sie per Brief oder E-Mail benachrichtigt werden möchten. Bitte bachten Sie, dass es teilweise mehrere Wochen dauern kann, bis Fundsachen ins Ordnungsamt - Fundangelegenheiten gelangen. Wenn eine Fundsache Hinweise auf Ihre Person enthält, z. B. Personalausweis, EC-Karte, Versichertenkarte oder ähnliches, dann werden Sie auch ohne Verlustmeldung automatisch schriftlich benachrichtigt. Sollten Sie noch weitere Fragen zum Thema Fundsachen haben, erreichen Sie uns per E-Mail: fundsachen@ordnungsamt.bremen.de oder telefonisch unter +49 421 361 10080
Sie möchten eine Fundsache abholen
Wenn Sie einen verloren gegangenen Gegenstand finden, der mehr als 10 Euro wert ist, müssen Sie diesen unverzüglich beim Ordnungsamt - Fundangelegenheiten in der Stresemannstraße 48 oder in einem der Bremer Polizeireviere anzeigen und abgeben. Für die Abgabe der Fundsache beim Ordnungsamt - Fundangelegenheiten benötigen Sie einen Termin. Sie erhalten einen Termin unter der Rufnummer 0421/361-10080 oder per E-Mail: mailto:fundsachen@ordnungsamt.bremen.de
Für eine schnelle Bearbeitung nutzen Sie ganz bequem das Onlineverfahren beim Bundesamt für Justiz. Dort finden Sie alle weiteren Informationen und auch den "Online-Antrag Führungszeugnis". Den Link zum Online-Antrag finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Online Service" - "Online-Antrag Führungszeugnis". Eine Vorsprache im Bürgeramt ist nicht mehr notwendig.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Fahrerlaubnisse am Mo. 06.05.24 um 11:00
Sind Sie verantwortlich für das Inverkehrbringen eines Medizinproduktes und möchten dieses außerhalb der Union exportieren? Dann stellt die jeweils zuständige Behörde auf Ihren Antrag hin eine Bescheinigung aus.
Sind Sie verantwortlich für das Inverkehrbringen eines In-vitro Diagnostikums und möchte dieses außerhalb der Europäischen Union exportieren? Dann stellt die jeweils zuständige Behörde auf Ihren Antrag hin eine Bescheinigung aus.
Sind Sie verantwortlich für das Inverkehrbringen eines Medizinproduktes und möchte dieses außerhalb der Union exportieren? Dann stellt die jeweils zuständige Behörde auf Ihren Antrag hin eine Bescheinigung nach §10 MPDG aus.
Sind Sie verantwortlich für das Inverkehrbringen eines In-vitro Diagnostikums und möchten dieses außerhalb der Europäischen Union exportieren? Dann stellt die jeweils zuständige Behörde auf Ihren Antrag hin eine Bescheinigung nach §10 MPDG aus.