Erlaubnisschein zum Fischfang in den Bremer Häfen
Bei der Existenzgründung und beim Aufbau eines Unternehmens müssen Sie bestimmte unternehmerische Pflichten erfüllen.
Dies beginnt mit der Anmeldung Ihres Betriebes und setzt sich auch während der Betriebsführung fort.
Dazu finden Sie hier eine Reihe von nützlichen Informationen.
Erlaubnisschein zum Fischfang in den Bremer Häfen
Lohnsteuerhilfeverein
Buchführungshelfer
Landwirtschaftliche Buchstelle
Falls Ihnen die Gewerbeausübung behördlich untersagt worden ist, können Sie die Wiedergestattung beantragen.
Nach § 2 Abs. 1 S. 1 Bremisches Gaststättengesetz (BremGastG) besteht für den Betrieb eines Gaststättengewerbes mit Alkoholausschank eine Erlaubnispflicht.
Einer Ergänzungsschule, die eine Bildung oder Ausbildung vermittelt, an der ein öffentliches Interesse besteht, kann die Eigenschaft einer anerkannten Ergänzungsschule verliehen werden.
Bin ich als Unternehmer dazu verpflichtet, eine elektronische Registrierkasse zu kaufen?
Planen Sie die Sanierung einer Altlast oder schädlichen Bodenveränderung, müssen Sie diese Maßnahme bei der zuständigen Bodenschutzbehörde melden.
Für den Erwerb einer Pilotenlizenz müssen Sie eine Pilotenausbildung absolvieren, die in einer Flugschule (Ausbildungsorganisation) für Piloten stattfinden muss. Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Jeder Teil schließt mit einer Prüfung vor der Behörde ab. Bitte beachten Sie, dass die komplette Dokumentation und Abwicklung Ihrer Ausbildung über Ihre Flugschule läuft und nur diese Sie anmelden kann.
Um Spielgeräte, die eine Gewinnmöglichkeit bieten, aufstellen zu dürfen, muss die Geeignetheit des Aufstellorts festgestellt werden.
Betriebe und Eintrichtungen, die mit freiverkäuflichen Arzneimitteln handeln, müssen diese beim Ordnungsamt anmelden.
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) kann bei der Gewerbemeldestelle beantragt werden. Die Antwort wird vom Bundesamt für Justiz direkt dem/der angegebene/-n Empfänger*in zugesandt.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Gewerbemeldestelle am Di. 23.09.25 um 11:45
Wenn ein Gewerbebetrieb örtlich verlegt oder der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder ausgedehnt oder eine Namensänderung vorgenommen werden soll, ist eine Gewerbeummeldung erforderlich.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Gewerbemeldestelle am Mo. 29.09.25 um 09:00
Bei Aufnahme eines Gewerbebetriebes ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Gewerbemeldestelle am Mo. 06.10.25 um 11:30
Eine Erlaubnis nach § 34c GewO benötigen Sie, wenn Sie in der Immobilienvermittlung, Darlehensvermittlung, als Bauträger/Bauherr, Baubetreuung oder Wohnimmobilienverwaltung gewerblich tätig sein möchten.