Abschleppen verkehrswidrig geparkter Fahrzeuge
Parken Sie mit Ihrem Auto verkehrswidrig und kommt es dadurch zu einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, wird Ihr Auto abgeschleppt.
Mobilität ist mehr als die Frage, wie man schnell, sicher und bequem von A nach B kommt.
Mobilität ist eine entscheidende Grundlage für die alltägliche Lebenswirklichkeit vieler Menschen.
Hier bekommen Sie Informationen über Themen wie Fahrerlaubnis und Führerschein, die Zulassung Ihres Fahrzeugs und anderes mehr.
Parken Sie mit Ihrem Auto verkehrswidrig und kommt es dadurch zu einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, wird Ihr Auto abgeschleppt.
Wird ein Fahrzeug ohne Zulassung oder nicht betriebsbereit auf öffentlichem Grund abgestellt, wird es abgeschleppt.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der gewünschten Dienstleistung auch unseren Online-Service in Anspruch nehmen können. Den Link dorthin finden Sie unter "Online Service" oder über den Button "Online erledigen".
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Alte Papier- und Kartenführerscheine werden schrittweise ungültig und durch den neuen EU-Kartenführerschein ersetzt.
Wenn Ihr Führerschein abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.
Sie tragen eine Brille oder Kontaktlinsen? Hier erfahren Sie mehr zu den Beschränkungen/Auflagen beim Führerschein.
Eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister zu Ihrer Person können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) online oder per Post beantragen.
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Reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge können auf Antrag ein E-Kennzeichen erhalten.
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Sie möchten eine Tageszulassung beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.
Sie möchten sich über eine Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV informieren? Hier erfahren Sie mehr.