Antrag auf Schüler-Einzelbeförderung stellen
Die Erziehungsberechtigten können für ihre Kinder in Ausnahme eine Schüler-Einzelbeförderung in Anspruch nehmen.
Familie ist für Viele der mit Abstand wichtigste Lebensbereich.
In dieser Rubrik erhalten Sie Informationen über die Themen Heirat, Partnerschaft und Kinder. Welche Unterstützung erhalten Familien vom Staat? Wo gibt es Beratung in der Nähe? Hier finden Sie Informationen und Kontakte.
Die Erziehungsberechtigten können für ihre Kinder in Ausnahme eine Schüler-Einzelbeförderung in Anspruch nehmen.
Sie möchten eine wissenschaftliche Studie, eine Befragung oder eine Testreihe an Schulen durchführen? Je nach Art der Untersuchung müssen Sie diese genehmigen lassen oder müssen über die Untersuchung informieren.
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Melden Sie diese sofort.
Eine im Ausland vorgenommene sogenannte schwache Adoption eines Kindes kann durch Beschluss des Familiengerichts in eine sogenannte starke Adoption umgewandelt werden.
Die Annahme als Kind (Adoption) wird auf Antrag des Annehmenden vom Familiengericht ausgesprochen.
Sie brauchen eine Auskunft aus dem Sorgeregister? Hier erfahren Sie mehr.
Manche Kinder und Jugendliche haben Schwierigkeiten in ihrer persönlichen Entwicklung. Für sie ist es schwierig, auf andere Kinder zuzugehen, sich in Gruppen zu einzubringen oder ihre Probleme selbstständig zu bewältigen.
Ihr Kind hat Probleme im Alltag oder in seiner Entwicklung? Sie als Elternteil können Ihrem Kind alleine nicht helfen? Dann kann ein Erziehungsbeistand Ihr Kind unterstützen.
Ihr Kind hat Probleme im Alltag oder in seiner Entwicklung? Sie als Elternteil benötigen Unterstützung bei der Erziehung? Dann kann die Erziehung Ihres Kindes in einer Tagesgruppe eine mögliche Hilfe sein.
Wenn Sie nicht sicher stellen können, dass es ihrem Kind bei Ihnen zuhause gut geht, dann kann Ihr Kind vorübergehend oder auf längere Zeit in einer betreuten Wohnform leben.
Wenn Sie nicht sicherstellen können, dass es ihrem Kind bei Ihnen zuhause gut geht, dann kann Ihr Kind vorübergehend oder auf längere Zeit in einer Pflegefamilie leben.
Sie wollen ihr Stiefkind adoptieren? Die Adoptionsstelle berät und begleitet Sie bei den weiteren Schritten. Hier erfahren Sie mehr über den Prozess.
Kinder über 14 Jahre können ihre Adoption rückgängig machen, wenn über die Adoption noch nicht durch ein Gericht entschieden wurde. Dieser Widerruf muss öffentlich beurkundet werden.
Sie wollen ein verwandtes Kind adoptieren? Die Adoptionsstelle berät und begleitet Sie bei den weiteren Schritten. Hier erfahren Sie mehr über den Prozess.
Sie möchten ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann müssen Sie sich neben der allgemeinen Prüfung für das jeweilige Land als Adoptionseltern qualifizieren.
Sie wollen ein Kind adoptieren? Die Adoptionsstelle berät Sie und begleitet Sie bei den weiteren Schritten. Hier erfahren Sie mehr über den Prozess.
Wenn eine Vollzeitpflege endet, kann das Pflegekind als junge Volljährige Person noch weiter begleitet werden.
Die PiB – Pflegekinder in Bremen gemeinnützige GmbH kann die Pflegeeltern unterstützen, wenn ein Kind dauerhaft in der Pflegefamilie leben soll, weil sich die Bedingungen in der Ursprungsfamilie langfristig nicht verbessern.
Die Leistungen in der Vollzeitpflege umfassen auch die Erstattung nachgewiesener angemessener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.
Bei Aufnahme eines Pflegekindes werden einmalige pauschale Beihilfen bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen.